Individualrecht jedes Wohnungseigentümers gegenüber dem WE-Verwalter auf jederzeitige,bloß durch das allgemeine Schikaneverbot begrenzte Einsichtnahme in die Belege des gesonderten Kontos der Eigentümergemeinschaft nach § 20 Abs 6 WEG 2002 |
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Authors: | Gottfried Call |
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Abstract: | Der WE-Verwalter hat, ausgestattet mit allen Rechten und Pflichten eines Machthabers iSd §§ 1002ff ABGB, nach § 20 Abs 6 WEG 2002 jedem Wohnungseigentümer auf dessen Verlangen jederzeit (§ 1012), also ohne Beschr?nkung auf bestimmte Zeitr?ume oder auf das Vorliegen wichtiger Gründe, Einsicht in die Belege des gesonderten Kontos der Eigentümergemeinschaft (oder des Anderkontos des WE-Verwalters) zu erm?glichen. Dieses Individualrecht wird lediglich durch das allgemeine Schikaneverbot gem § 1295 ABGB begrenzt. |
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Keywords: | § 20 Abs 6 und 7, § 34 Abs 1 WEG 2002 §§ 1002ff, § 1012, § 1295 Abs 2 ABGB |
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