Abstract: | In Reaktion auf die im Januar 2006 erfolgte Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland durch den Europ?ischen Gerichtshof
(EuGH) legte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) am 22.12.2006 einen Entwurf zur ?nderung
des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vor, mit dem den Beanstandungen des EuGH entsprochen werden soll. Der Beitrag analysiert
die artenschutzrechtlichen Regelungsvorschl?ge und zeigt namentlich die aus EG-rechtlicher Perspektive bestehenden M?ngel
des Entwurfs auf. |