Abstract: | Durch das Rechtsmittel der laesio enormis soll ein inhaltlich ungerechter Vertrag aufhebbar sein. Für die Berechnung eines
etwaigen enormen Missverh?ltnisses sind die objektiven Werte von Leistung und Gegenleistung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses
entscheidend; nicht hingegen, ob das Missverh?ltnis auf einer Fehlbewertung der mangelfreien Sache oder auf einer Fehleinsch?tzung
ihrer Beschaffenheit (Mangel) beruht. Nachtr?gliche Verbesserungen der Sache beeinflussen das Anfechtungsrecht nach § 934
ABGB nicht. Daher besteht es auch noch dann, wenn der das enorme Missverh?ltnis ausl?sende Mangel mittlerweile vom Verk?ufer
behoben wurde. |