Wasserentnahmeentgelt und erlaubnisfreier Eigentümergebrauch am Beispiel der Kieswäsche |
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Authors: | Rechtsanwältin Christina Schultz Rechtsanwalt Dr Jan-Christof Krüger |
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Institution: | (1) Anders u. Thomé Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Krefeld |
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Abstract: | Das nordrhein-westf?lische Wasserentnahmeentgeltgesetz – WasEG NRW – hat eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen. Unternehmen
der Kies- und Sandindustrie waschen das gef?rderte Rohmaterial in der Regel mit Wasser, das sie aus dem durch die Gewinnungst?tigkeit
entstehenden Abgrabungsgew?sser entnehmen und nach Gebrauch wieder einleiten. Der „Wassercent“ belastet einzelne Unternehmen
mit j?hrlich bis zu 1,0 Mio. Unter dem Druck des abgabenrechtlichen Zugriffs erf?hrt ein bisher wenig beachtetes Instrument
Aufmerksamkeit: Der erlaubnisfreie Eigentümergebrauch. Als Eigentümergebrauch w?re die Kiesw?sche erlaubnis- und damit auch
entgeltfrei. Nachdem sich die Festsetzungsbeh?rde2 – aus vorgeblich ?kologischen überlegungen – gegen die Anerkennung der
Kiesw?sche als Eigentümergebrauch positioniert hat, befasst sich nunmehr auch die Rechtsprechung mit der Frage, sodass eine
erste Bilanz geboten ist. |
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