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Verstoß gegen § 17 TierSchG durch Lebendhälterung von Köderfischen?
Authors:Kai Jendrusch  Marco Niehaus
Affiliation:(1) Kassel/Marburg, Deutschland;(2) Frankfurt, Deutschland
Abstract:Zusammenfassung Mit Urteil vom 29. Oktober 2007 hat das Amtsgericht Hannover einen Angler wegen Versto?es gegen § 17 Nr. 2 b des Tierschutzgesetz (TierSchG) zu einer Geldstrafe in H?he von 15 Tagess?tzen verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte am 16.11.2007 sechzig Rotfedern zum Zwecke der Verwendung als K?derfische in einem insgesamt zehn Liter fassenden, jedoch zeitweise lediglich mit sieben Litern Wasser gefüllten ovalf?rmigen Eimer zur weiteren Verwendung zwischengeh?ltert. Im Verlauf der H?lterung schwammen einige der Fische an die Oberfl?che, woraus das Gericht auf einen zwischenzeitlichen Sauerstoffmangel im Beh?ltnis schloss. Nach Auffassung des AG Hannover stellt das Verhalten des Anglers insgesamt einen Versto? gegen § 17 TierSchG in der Modalit?t des Zufügens von l?nger anhaltenden erheblichen Leiden nach Nr. 2 b dar.
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