Abstract: | Am 1.10.2008 ist das neue Gasbilanzierungsmodell in Kraft getreten, das durch die Kooperationsvereinbarung III und den Leitfaden der Verb?nde der Netzbetreiber konkretisiert wurde. Davon nicht umfasst ist die Bilanzierung von Biogaslieferungen, für die die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) in § 41e GasNZV seit dem 12.4.2008 eine eigene Rechtsgrundlage begründet. Wie die einzelnen Regelungen des § 41e GasNZV zu verstehen sind, ist zwischen den Branchenverb?nden umstritten. Dieser Beitrag legt nach einer kurzen Einführung in die Bedeutung der Gasbilanzierung die rechtliche Grundlage der Biogasbilanzierung anhand des Wortlauts des § 41e GasNZV und der Intention des Verordnungsgebers unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf die Praxis aus und zeigt, dass der Wortlaut der Vorschrift gar nicht so unmissverst?ndlich ist, wie es die gegenw?rtige Diskussion vorgibt. Die Umsetzung des § 41e GasNZV in die Praxis nah an seinem Wortlaut dient der F?rderung des vom Verordnungsgeber in § 41a GasNZV vorgegebenen Zwecks der Verst?rkung der Biogaseinspeisung. |