Die Alpenkonvention – Inhalt und Konsequenzen für das nationale Umweltrecht |
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Authors: | Universitätsprofessor Dr. Werner Schroeder |
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Affiliation: | 1. Instituts für Europarecht und V?lkerrecht, Universit?t Innsbruck, Innsbruck
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Abstract: | Bereits seit 1991 existiert das übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention, AK). Allerdings sind erst Ende 2002 die acht Durchführungsprotokolle zur AK und ein Zusatzprotokoll über die Streitbeilegung in Kraft getreten, weil drei Vertragsstaaten, darunter Deutschland, diese ratifiziert haben. In der Rahmenkonvention verpflichten sich die Vertragsparteien, „unter Beachtung des Vorsorge-, des Verursacher- und des Kooperationsprinzips eine ganzheitliche Politik zur Erhaltung und zum Schutz der Alpen unter ausgewogener Berücksichtigung der Interessen aller Alpenstaaten, ihrer alpinen Regionen sowie der Europ?ischen Union unter umsichtiger und nachhaltiger Nutzung der Ressourcen“ sicherzustellen (Art. 2 Abs. 1 AK). Nun geht es darum, die AK und ihre Protokolle umzusetzen, d.h. auf der Ebene des V?lkerrechts, aber auch auf nationaler Ebene durch Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften sowie durch Anwendung und Auslegung der Konvention seitens der nationalen Beh?rden und Gerichte zu verwirklichen. Der nachfolgende Beitrag liefert einen überblick über Inhalt und Bedeutung der AK und ihrer Protokolle, ordnet die Konvention in das Umweltv?lkerrecht ein und befasst sich mit den Konsequenzen für das innerstaatliche Recht. |
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