Abstract: | Dem Erfordernis des § 31 Abs 2 GBG ist nicht entsprochen, wenn eine blo? privatrechtliche Erkl?rung einer Gemeinde vorliegt, die zwar nach den Vorschriften der einschl?gigen Gemeindeordnung privatrechtliche Wirksamkeit erzeugt, aber eben keine "Erkl?rung einer Beh?rde des Bundes oder des Landes" umfasst. |