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Zum Regelungsumfang des Art 16 Z 2 LGVÜ/Art 22 Z 2 EuGVVO
Authors:Bernhard König
Abstract:Klagen gegen einen internationalen Sportverband, die auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Sperre eines bei einem nationalen Sportverband besch?ftigten Trainers von Wettbewerben dieses Sportverbandes und auf Unterlassung von Handlungen, die eine Akkreditierung verhindern bzw erschweren, gerichtet sind, unterliegen der ausschlie?lichen inl?ndischen Gerichtsbarkeit des Sitzstaates; eine Verbindung solcher Klagen mit einer gegen den nationalen Verband gerichteten gleichartigen Klage ist daher unzul?ssig. – Eine damit zusammenh?ngende Schadenersatzklage gegen den internationalen Verband steht auch nicht in dem von Art 6 Nr 1 LGVü geforderten Zusammenhang mit einer Klage gegen den nationalen Verband wegen Aufl?sung des Trainervertrages aufgrund der Sperre.
Keywords:Art 16 Nr 2 LGVü (Art 22 Nr 2 EuGVü)  Art 6 Nr 1 LGVü (Art 6 Nr 1 EuGVü)
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