Abstract: | Klagen gegen einen internationalen Sportverband, die auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Sperre eines bei einem nationalen
Sportverband besch?ftigten Trainers von Wettbewerben dieses Sportverbandes und auf Unterlassung von Handlungen, die eine Akkreditierung
verhindern bzw erschweren, gerichtet sind, unterliegen der ausschlie?lichen inl?ndischen Gerichtsbarkeit des Sitzstaates;
eine Verbindung solcher Klagen mit einer gegen den nationalen Verband gerichteten gleichartigen Klage ist daher unzul?ssig.
– Eine damit zusammenh?ngende Schadenersatzklage gegen den internationalen Verband steht auch nicht in dem von Art 6 Nr 1
LGVü geforderten Zusammenhang mit einer Klage gegen den nationalen Verband wegen Aufl?sung des Trainervertrages aufgrund der
Sperre. |