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Rechtzeitigkeit einer Berufung per E-Mail ohne Betreff
Authors:Bernhard St?berl
Abstract:Eine Berufung ist iSd § 63 Abs 5 AVG dann eingebracht, wenn sie bei der Beh?rde tats?chlich eingelangt ist, was bei einer E-Mail-Sendung dann der Fall ist, wenn sie von einem Server, den die Beh?rde für die Empfangnahme von an sie gerichteten E-Mail-Sendungen gew?hlt hat, empfangen wurde und sich damit im "elektronischen Verfügungsbereich" der Beh?rde befindet. Wurde ein E-Mail vom Beh?rdenserver empfangen und gelangte es somit in den "elektronischen Verfügungsbereich" der Beh?rde, dann kann der Hinweis in der Antwort der Beh?rde, E-Mails ohne Betreff würden nicht entgegengenommen, an der Rechtzeitigkeit der Berufung nichts mehr ?ndern.
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