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Aufgabe der Rechtsfigur des fortgesetzten Delikts
Authors:Hannes Schütz
Abstract:Die Zusammenfassung mehrerer den gleichen Tatbestand (ob versucht oder vollendet) erfüllender Akte zu einer strafbaren Handlung ist blo? nach Ma?gabe tatbestandlicher Handlungseinheiten anzuerkennen; die Kriterien dafür sind deliktsspezifisch zu bestimmen. Die Rechtsfigur des aus dem allgemeinen Teil des Strafrechts abgeleiteten, nach einheitlichen Kriterien zu bildenden fortgesetzten Delikts wird damit aufgegeben.
Keywords:§ 28 Abs 1  §§ 29  146 und 147 Abs 2 und 3 StGB
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