Abstract: | Derzeit sehen sich Angler in Deutschland wiederholt und von unterschiedlicher Seite dem Vorwurf ausgesetzt, mit ihrem Hobby gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) zu versto?en. Im Wesentlichen stehen dabei zwei Angelpraktiken in der Diskussion, namentlich die Durchführung so genannter Gemeinschaftsfischen (dazu unter I.), sowie das Fangen und anschlie?ende Zurücksetzen zuvor geangelter Fische, so genanntes „Catch & Release“ (dazu unter II). Der Beitrag bezieht unter Berücksichtigung der Besonderheiten dieser Angelpraktiken, sowie unter Beachtung verfassungsrechtlichen Vorgaben – insbesondere von Art. 20 a GG – (dazu unter III.), Stellung zur aktuellen Rechtslage. |