Abstract: | Das gesetzliche Bestandgeberpfandrecht nach § 1101 ABGB besteht auch bei gemischten Vertr?gen, bei denen der Bestandcharakter überwiegt, darunter auch Abbauvertr?ge. Gesichert sind damit nicht nur das Nutzungsentgelt, sondern auch die Nebengebühren, die anl?sslich der Geltendmachung der Mietzinsforderung entstehen. |