Abstract: | In Umsetzung der EU-Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung trat am 26. 6. 2005 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltvertr?glichkeitsprüfung (UVPG) in Kraft, mit dem für bestimmte Pl?ne und Programme das Erfordernis einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) eingeführt wird. SUP-pflichtig k?nnen danach unter bestimmten Voraussetzungen auch L?rmaktionspl?ne sein, die als Teil der L?rmminderungsplanung eine Neuregelung im Sechsten Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erfuhren, die ebenfalls EU-rechtlich bedingt ist. Die Neuerungen im BImSchG dienen der Umsetzung der Umgebungsl?rmrichtlinie und traten am 30. 6. 2005 in Kraft. * Der Verfasser ist am Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab u. a. für Umweltrecht zust?ndig. |