Tiere in der deutschen Rechtsgeschichte und im geltenden bürgerlichen Recht |
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Authors: | Thomas Gergen |
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Institution: | 1.Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, JPR, Rechtsvergleichung und anwaltliche Berufspraxis, Juristische Fakult?t,Leibnitz-Universit?t Hannover,Hannover |
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Abstract: | In der deutschen Rechtsgeschichte tauchen wiederholt zwei Themenkomplexe auf, wenn man unter dem Stichwort „Tier“ sucht: die
Tierstrafen gegen b?se Tiere sowie die Tierhalterhaftung des Eigentümers bzw. des Halters für den Schaden, den das ihm zugeordnete
Tier verursacht hat. Die Tierhalterhaftung kommt auch im geltenden Recht vor, dort insbesondere in § 833 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs, sieht man einmal vom etwas mager ausgefallenen § 90a BGB ab, der seit 20.8.1990 klarstellt, dass Tiere keine
Sachen sind, aber als solche behandelt werden. Anhand verschiedener Quellen soll ein Streifzug unternommen werden, der das
Vorkommen von Tieren im Recht illustrieren soll. Dabei fallen das im Sachenrecht eigens bedachte und heute noch gültige Bienenrecht
sowie das inzwischen der Rechtsgeschichte angeh?rende Viehm?ngelgew?hrleistungsrecht auf, welches im BGB mehr als 100 Jahre
Bestand hatte. |
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