首页 | 本学科首页   官方微博 | 高级检索  
     检索      


Tiere in der deutschen Rechtsgeschichte und im geltenden bürgerlichen Recht
Authors:Thomas Gergen
Institution:1.Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, JPR, Rechtsvergleichung und anwaltliche Berufspraxis, Juristische Fakult?t,Leibnitz-Universit?t Hannover,Hannover
Abstract:In der deutschen Rechtsgeschichte tauchen wiederholt zwei Themenkomplexe auf, wenn man unter dem Stichwort „Tier“ sucht: die Tierstrafen gegen b?se Tiere sowie die Tierhalterhaftung des Eigentümers bzw. des Halters für den Schaden, den das ihm zugeordnete Tier verursacht hat. Die Tierhalterhaftung kommt auch im geltenden Recht vor, dort insbesondere in § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, sieht man einmal vom etwas mager ausgefallenen § 90a BGB ab, der seit 20.8.1990 klarstellt, dass Tiere keine Sachen sind, aber als solche behandelt werden. Anhand verschiedener Quellen soll ein Streifzug unternommen werden, der das Vorkommen von Tieren im Recht illustrieren soll. Dabei fallen das im Sachenrecht eigens bedachte und heute noch gültige Bienenrecht sowie das inzwischen der Rechtsgeschichte angeh?rende Viehm?ngelgew?hrleistungsrecht auf, welches im BGB mehr als 100 Jahre Bestand hatte.
Keywords:
本文献已被 SpringerLink 等数据库收录!
设为首页 | 免责声明 | 关于勤云 | 加入收藏

Copyright©北京勤云科技发展有限公司  京ICP备09084417号