Fischzucht unterliegt nicht der Abwasserabgabe, wenn sie in einem Gewässer betrieben wird. Bei einer durch eine im Durchflussprinzip betriebenen Fischzuchtanlage wird die natürliche Gewässerfunktion grundsätzlich nicht unterbrochen. Mit einer Anmerkung von Rechtsanwalt Dr. Gerhard Driewer |