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Grundrechtsrelevanz der Entscheidung des Beschwerdegerichts in Haftsachen
Authors:Reindl-Krauskopf
Institution:(1) Landgericht Marburg, Universit?tsstra?e 48, 35037 Marburg, Deutschland
Abstract:Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand findet nicht statt, wenn die Organisation des Kanzleibetriebs des Verteidigers nicht so gestaltet ist, dass entweder ein t?glicher Abruf des ERV-Computersystems gew?hrleistet ist oder zumindest der Sendebericht der im elektronischen Weg übermittelten Entscheidung angeschlossen wird. Bei Unterlassung der Einrichtung eines derartigen Kontrollsystems zur überwachung von Fristen liegt ein Versehen minderen Grades nicht mehr vor.
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