Grundrechtsrelevanz der Entscheidung des Beschwerdegerichts in Haftsachen |
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Authors: | Reindl-Krauskopf |
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Institution: | (1) Landgericht Marburg, Universit?tsstra?e 48, 35037 Marburg, Deutschland |
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Abstract: | Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand findet nicht statt, wenn die Organisation des Kanzleibetriebs des Verteidigers
nicht so gestaltet ist, dass entweder ein t?glicher Abruf des ERV-Computersystems gew?hrleistet ist oder zumindest der Sendebericht
der im elektronischen Weg übermittelten Entscheidung angeschlossen wird. Bei Unterlassung der Einrichtung eines derartigen
Kontrollsystems zur überwachung von Fristen liegt ein Versehen minderen Grades nicht mehr vor. |
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