Abstract: | Zum ?u?erungsrecht jedes Wohnungseigentümers – auch bei voraussichtlich chancenloser Gegenposition – als Gültigkeitsvoraussetzung
für das Zustandekommen eines Mehrheitsbeschlusses in einer Umlaufabstimmung, zur Stimmrechtsbindung und zur Bekanntgabepflicht
des Abstimmungsergebnisses durch den Initiator des Umlaufbeschlussverfahrens. Auch Umlaufbeschlussentwürfe in Form einer vorgelegten
Unterschriftenliste sind grunds?tzlich zul?ssig. Der Beschlussentwurf in der Umlaufabstimmung muss keineswegs neutral formuliert
sein, damit der Mehrheitsbeschluss rechtswirksam wird. Rechtswirksamkeit ist etwa auch dann gegeben, wenn die Anteilsmehrheit
den Beschlusstext vorlegt und die Wohnungseigentümer ohne weiteres durch einen Beisatz (zB "bin nicht einverstanden") unterschriftlich
abstimmen k?nnen, obwohl im vorbereiteten Text blo? "bin einverstanden" steht. |