Abstract: | Die Klausel-RL (RL 93/13/EWG über missbr?uchliche Klauseln in Verbrauchervertr?gen) ist dahin auszulegen, dass sie einer mitgliedstaatlichen Regelung entgegensteht, wonach ein mit einem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids befasstes Gericht, sofern der Verbraucher keinen Widerspruch erhebt, weder a limine noch in irgendeiner anderen Phase des Verfahrens von Amts wegen prüfen darf, ob eine Verzugszinsklausel in einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher missbr?uchlich ist, obwohl es über die hierzu erforderlichen rechtlichen und tats?chlichen Grundlagen verfügt. Art 6 Abs 1 Klausel-RL ist dahin auszulegen, dass er einer mitgliedstaatlichen Regelung entgegensteht, wonach das nationale Gericht, wenn es die Nichtigkeit einer missbr?uchlichen Klausel in einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher feststellt, durch Ab?nderung des Inhalts dieser Klausel den Vertrag anpassen kann. |