Abstract: | Die Geburt eines gesunden, wenn auch unerwünschten Kindes bedeutet keinen Schaden im Rechtssinne. Ein Arzt haftet daher nicht
für dessen Unterhalt sowie für Schmerzengeld wegen der Entbindung, wenn trotz Vasektomie eine Schwangerschaft eingetreten
ist und er vor diesem Risiko nicht gewarnt hat. |