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Negative Feststellungsklage und Verjährung
Authors:Sailer
Abstract:Die Abweisung einer negativen Feststellungsklage des Schuldners unterbricht die Verj?hrung der klagsgegenst?ndlichen Forderung nicht. Daher muss in F?llen, in denen die Verj?hrung einer Forderung deshalb eintr?te, weil infolge Anh?ngigkeit einer negativen Feststellungsklage die Einbringung einer positiven Feststellungsklage nicht zul?ssig ist, das Rechtsschutzbedürfnis des Anspruchswerbers dadurch gewahrt werden, dass er einem allf?lligen Verj?hrungseinwand die Replik der Arglist entgegen halten kann. Bedarf es zum Eintritt eines (weiteren) Schadens neben dem sch?digenden Ereignis noch weiterer Voraussetzung und ist nicht abzusehen, ob diese und damit ein Schaden in Zukunft eintreten werden, beginnt der Lauf der Verj?hrung erst mit dem tats?chlichen Eintritt des Schadens.
Keywords:§§ 1489 und 1497 ABGB  § 228 ZPO
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