Abstract: | Dauerhaft Dienstnehmern überlassene Wohnungen stellen insbesondere dann Betriebsverm?gen dar, wenn die Wohnungsüberlassung
Teil der Entlohnung des Dienstnehmers ist, ausnahmsweise auch dann, wenn wegen Wohnungsnot im Nahebereich des Betriebs die
Bereitstellung einer Mietwohnung erforderlich ist, um Dienstnehmer zu akquirieren. |