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Bestandgeberpflicht zur Abtretung der aus einem Versicherungsverhältnis bestehenden Ansprüche an den Bestandnehmer
Authors:Riss  Andreas Vonkilch
Abstract:Nur wenn und insoweit die Kosten einer energiesparenden Ma?nahme iSd § 3 Abs 2 Z 5 MRG in einem wirtschaftlich vernünftigen Verh?ltnis zum allgemeinen Erhaltungszustand des Hauses und den zu erwartenden Einsparungen stehen, sind solche Ma?nahmen dem Bereich der ordentlichen Verwaltung zuzuordnen. Jede Erhaltung im weiten Sinn des § 3 MRG setzt eine Reparaturbedürftigkeit, Schadensgeneigtheit oder Funktionseinschr?nkung voraus.
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