Kontaktstelle, Zustellung, Hinterlegung |
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Authors: | Stöberl |
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Abstract: | § 17 Abs 3 ZustG gelangt auch bei Zustellungen an der Kontaktstelle als Abgabestelle zur Anwendung. Eine Abwesenheit von der Kontaktstelle (Abgabestelle), die auf die Wirksamkeit der Zustellung oder den Zustellzeitpunkt – unter dem Gesichtspunkt, ob der Empf?nger rechtzeitig Kenntnis von der Sendung erlangen konnte – Einfluss haben k?nnte, muss l?ngerfristig sein. Ein Obdachloser, der seine Kontaktstelle als Abgabestelle angegeben hat, hat seine l?ngerfristige Abwesenheit von der Kontaktstelle iSd § 17 Abs 3 ZustG der Beh?rde initiativ darzulegen, sofern die Beh?rde diesbezüglich nicht bereits über konkrete Anhaltspunkte verfügt. |
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Keywords: | § 17 Abs 3 ZustG § 19a Abs 1 Z 2 MeldeG |
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