Zu den Voraussetzungen des Eintrittsrechts des homosexuellen Lebensgefährten und zum dringenden Wohnbedürfnis wegen nicht ausreichender Wohnmöglichkeit |
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Authors: | Pittl |
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Abstract: | Ein dringendes Wohnbedürfnis des Eintrittswerbers liegt vor, wenn er über ein 30 qm gro?es Mietobjekt in schlechtem Ausstattungs- und Erhaltungszustand verfügt, das zu Wohnzwecken nicht geeignet ist, weil es als Lager- und Abstellobjekt va auch für berufliche Zwecke des Eintrittswerbers benützt und ben?tigt wird. Eine MRK-konforme Auslegung des § 14 Abs 3 zweiter Satz MRG gebietet die Bejahung eines Eintrittsrechts auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, dies bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen. Eine Lebensgemeinschaft iS eines ehe?hnlichen Verh?ltnisses zwischen gleichgeschlechtlichen Personen hat über eine blo?e Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft, eine enge Freundschaft, ein Pflege- und Sekret?rsverh?ltnis oder ein Vater-Sohn-Verh?ltnis hinauszugehen und eine gewisse k?rperlich-erotische Anziehung zu beinhalten. |
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Keywords: | § 14 Abs 3, § 30 Abs 2 Z 5 MRG Art 8 iVm Art 14 EMRK |
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