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Umfang der Informationspflicht
Authors:Susanne Reindl-Krauskopf
Abstract:Für die Information des Beschuldigten über die Art und den Grund der gegen ihn erhobenen Beschuldigungen setzt Art 6 Abs 3 lit a MRK keine besonderen Anforderungen voraus. Beim Umfang der Informationspflicht ist auf den Verfahrensstand abzustellen.
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