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Tagebaurestlochflutung im Spannungsfeld zwischen Berg- und Wasserrecht –- Anmerkung zu OVG Magdeburg, Beschluss vom 26. Mai 2008 (2 L 187/06)
Authors:Dr Markus Appel LLM
Institution:1. Praxisgruppe ?ffentliches Wirtschaftsrecht, Soziet?t Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Berlin, Deutschland
Abstract:Zusammenfassung  Bei Stilllegung von Bergbaubetrieben ist ein zentrales Thema die Einstellung der bergbaulichen Grundwasserhaltung. Dies gilt insbesondere, wenn die bergrechtliche Wiedernutzbarmachung durch Flutung der sog. Tagebaurestl?cher und Herstellung von Landschaftsseen erfolgt. In den dabei durchzuführenden berg- und wasserrechtlichen Verfahren stellt sich die Frage, wie mit Vern?ssungssch?den bei Wiederanstieg des Grundwassers auf sein vorbergbauliches Niveau umzugehen ist. Zu dieser Problematik hat mit dem Beschluss des OVG Magdeburg vom 26. Mai 2008 erstmals ein Oberverwaltungsgericht Stellung genommen und dabei für begrü?enswerte Klarheit gesorgt. Das OVG Magdeburg hat im Ergebnis die erstinstanzliche Entscheidung des VG Halle best?tigt, wonach über solche Vern?ssungen nicht im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren, sondern im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren zu befinden ist und die Vern?ssungen im übrigen Baugrundrisiken darstellen, die in die Verantwortung der Grundeigentümer fallen.
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