Tagebaurestlochflutung im Spannungsfeld zwischen Berg- und Wasserrecht –- Anmerkung zu OVG Magdeburg,
Beschluss vom 26. Mai 2008 (2 L 187/06) |
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Authors: | Dr Markus Appel LLM |
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Institution: | 1. Praxisgruppe ?ffentliches Wirtschaftsrecht, Soziet?t Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Berlin, Deutschland
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Abstract: | Zusammenfassung Bei Stilllegung von Bergbaubetrieben ist ein zentrales Thema die Einstellung der bergbaulichen Grundwasserhaltung.
Dies gilt insbesondere, wenn die bergrechtliche Wiedernutzbarmachung durch Flutung der sog. Tagebaurestl?cher
und Herstellung von Landschaftsseen erfolgt. In den dabei durchzuführenden berg- und wasserrechtlichen
Verfahren stellt sich die Frage, wie mit Vern?ssungssch?den bei Wiederanstieg des Grundwassers
auf sein vorbergbauliches Niveau umzugehen ist. Zu dieser Problematik hat mit dem Beschluss des OVG Magdeburg
vom 26. Mai 2008 erstmals ein Oberverwaltungsgericht Stellung genommen und dabei für begrü?enswerte
Klarheit gesorgt. Das OVG Magdeburg hat im Ergebnis die erstinstanzliche Entscheidung des VG Halle best?tigt,
wonach über solche Vern?ssungen nicht im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren, sondern
im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren zu befinden ist und die Vern?ssungen im übrigen Baugrundrisiken
darstellen, die in die Verantwortung der Grundeigentümer fallen. |
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