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Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(6):383-385
Die zivilprozessualen Sonderbestimmungen für die in § 29 KSchG genannten Verb?nde sind auch dann anzuwenden, wenn sie die
ihnen von Konsumenten abgetretenen Ansprüche im Rahmen ihres Verbandszwecks geltend machen, auch wenn es keine "Musterprozesse"
sind. Damit besteht absolute Anwaltspflicht nach § 27 Abs 1 ZPO. Der Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 4 ZPO ist gegeben,
wenn einer Partei die M?glichkeit, vor Gericht zu verhandeln, durch einen ungesetzlichen Vorgang ent- zogen wird. 相似文献
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Elke Heinrich 《Juristische Bl?tter》2012,134(6):359-368
§ 25c KSchG legt in Satz 1 eine Informationsobliegenheit des Unternehmers gegenüber dem Verbraucher im Fall einer Interzession
fest. Danach hat der Unternehmer den interzedierenden Verbraucher auf die wirtschaftliche Lage des Schuldners hinzuweisen,
wenn er erkennt oder erkennen muss, dass der Schuldner seine Verbindlichkeit voraussichtlich nicht oder nicht vollst?ndig
erfüllen wird. Unterl?sst der Unternehmer diese Information, haftet der Interzedent nur, wenn er seine Verpflichtung trotz
einer solchen Information übernommen h?tte (§ 25c S 2 KSchG). Der folgende Beitrag besch?ftigt sich unter intensiver Berücksichtigung
der jüngeren Judikatur mit den vielf?ltigen Aspekten der Interzedentenschutzvorschrift des § 25c KSchG, nicht zuletzt auch
mit dem Mysterium der "echten Mitschuld". 相似文献
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Sailer 《Juristische Bl?tter》2011,133(6):391-395
Das Gebot der Schriftlichkeit bedeutet im Allgemeinen "Unterschriftlichkeit", es sei denn, das Gesetz sieht ausdrücklich eine
Ausnahme vor. Bei einem zweiseitig verbindlichen Vertrag ist dem Formerfordernis der Schriftlichkeit grunds?tzlich nur dann
entsprochen, wenn beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben. Auch Verl?ngerungsvereinbarungen unterliegen dem Schriftformgebot.
Der Zweck der in § 29 MRG normierten Formvorschrift besteht in einer Warn- und Aufkl?rungsfunktion für den Mieter ("übereilungsschutz"),
aber auch in der Erleichterung und Sicherung des Beweises für die Befristung im Interesse des Mieters und Vermieters. Der
Formvorschrift des § 29 MRG kann – ausgehend vom Normzweck – auch dadurch entsprochen werden, dass der Vermieter die erste
Seite der (Verl?ngerungs-)Vereinbarung und der Mieter den gesamten Vertragstext unterfertigt. 相似文献
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Peter Rummel 《Juristische Bl?tter》2008,130(7):432-446
Die Probleme der Bereicherung in Dreiecksverh?ltnissen sind unersch?pflich. Im Bereich der Zahlung fremder Schulden machen
insbesondere die F?lle Schwierigkeiten, in denen der Zahlende irrtümlich glaubt, selbst zur Leistung verpflichtet zu sein.
Die Einordnung dieser irrtümlichen Zahlung fremder Schulden in die Regressnorm des § 1042 ABGB steht neben Fragen der Verj?hrung
des Regressanspruchs und der Anwendbarkeit des § 1042 ABGB auf Zweipersonenverh?ltnisse im Zentrum des Vortrages, der insbesondere
einen überblick über die Judikatur der letzten zehn Jahre geben sollte. 相似文献
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Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(1):47-49
Grunds?tzlich sind nur jene Bestimmungen der JN und ZPO zur Anwendung im Konkursverfahren geeignet, die mit den Eigentümlichkeiten
des Konkursverfahrens vereinbar sind. Die Anwendbarkeit des § 408 ZPO im Konkursverfahren scheitert schon daran, dass im Konkursverfahren
im Unterschied zur ZPO kein formeller, sondern ein materieller Parteibegriff herrscht. Es stehen sich nicht, wie im Zivilprozess,
zwei Parteien in einem kontradiktorischen Verfahren gegenüber, von denen eine im Sinne des § 408 Abs 1 ZPO "obsiegt" und die
andere "unterliegt". Ein angeblich mutwillig gestellter Konkursantrag kann daher keine Strafe nach § 408 ZPO ausl?sen. 相似文献
11.
Hansj?rg Sailer 《Juristische Bl?tter》2012,134(2):123
Die in § 222 Abs 1 ZPO idF BudgetbegleitG 2011 angegebenen Anfangs- und Endtermine sind bei der Berechnung der Fristenhemmung
mitzuz?hlen. Die Verwendung der Pr?position "zwischen" schlie?t ein solches Verst?ndnis keineswegs aus; der Anfangs- und der
Endtermin fallen damit in den Hemmungszeitraum. 相似文献
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Burgstaller 《Juristische Bl?tter》2007,129(2):123-124
Die für eine Unterbringungsanordnung nach § 21 StGB verlangten "schweren Folgen" müssen sich aus einer einzigen Prognosetat
ergeben. Eine Unterbringungsanordnung bei Befürchtung mehrerer Betrugstaten, die nur in ihrer Gesamtheit einen die Wertgrenze
des § 147 Abs 3 StGB überschreitenden Schaden erwarten lassen, leidet an Nichtigkeit gem § 281 Abs 1 Z 11 StPO. 相似文献
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Robert Durl 《Juristische Bl?tter》2010,132(3):156-171
Im Zuge des 2. Gewaltschutzgesetzes wurde die Verj?hrungsanlaufhemmung des § 58 Abs 3 Z 3 StGB zum 1. 6. 2009 in "L?nge" und
"Breite" erweitert und auch – rückwirkend – auf zu diesem Zeitpunkt noch nicht verj?hrte Taten für anwendbar erkl?rt. Mit
Blick auf zwei frühere gesetzliche Ver?nderungen, die diese Bestimmung betroffen haben, sowie die Garantien des § 61 StGB
zur rückwirkenden Anwendung von Strafrecht wird im Folgenden er?rtert, inwieweit § 58 Abs 3 Z 3 StGB auf vor dem 1. 6. 2009
(insb vor dem 1. 7. 2001) verübte Straftaten anzuwenden ist. 相似文献
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Hansjörg Sailer 《Juristische Bl?tter》2011,133(9):606-607
Auch Adoptiveltern haben Anspruch auf Elternrente nach § 219 ASVG, da das Kind durch die Adoption die rechtliche Stellung
eines ehelichen Kindes des Annehmenden erlangt und daher wie ein eheliches Kind zum Unterhalt gegenüber den Adoptiveltern
verpflichtet ist. Die Formulierung "bedürftige Eltern (Gro?eltern)" in § 219 Abs 1 ASVG ist im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz
verfassungskonform so auszulegen, dass davon auch Adoptiveltern erfasst sind. 相似文献
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Sailer 《Juristische Bl?tter》2010,132(6):392-394
Erst dann, wenn dem Bewerber die Glaubhaftmachung von Umst?nden gelungen ist, die einen Zusammenhang zwischen Ablehnung der
Bewerbung und dem Geschlecht oder einem anderen Diskriminierungstatbestand indizieren, wird die "Beweislast" (iSd § 20a B-GlBG)
auf den Arbeitgeber verlagert. Die Glaubhaftmachung von verp?nten Motiven ist nur dem durch der Abminderung des Beweisma?es
erleichterten Indizienbeweis zug?nglich. § 20a B-GlBG entspricht inhaltlich § 12 Abs 12 GlBG; die dazu aufgestellten Grunds?tze
sind auf § 20a B-GlBG übertragbar. 相似文献
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Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(10):666-667
Ma?geblich für die Beurteilung der Unzumutbarkeit weiteren Zusammenlebens nach § 382b EO sind Ausma?, H?ufigkeit und Intensit?t
des die psychische Gesundheit beeintr?chtigenden Verhaltens. Je massiver das dem Antragsgegner zur Last fallende Verhalten
auf die k?rperliche und seelische Integrit?t des Opfers eingewirkt hat, je schwerwiegender die unmittelbaren Auswirkungen
und die weiteren Beeintr?chtigungen des Antragsgegners sind und je h?ufiger es zu solchen Vorf?llen gekommen ist, desto eher
wird unter den ma?geblichen Umst?nden des Einzelfalles von einer Unzumutbarkeit des weiteren Zusammenlebens auszugehen sein.
Nach dieser Bestimmung rechtfertigt nicht die Ausübung von "Psychoterror" schlechthin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung
nach der zitierten Gesetzesstelle, sondern nur dann, wenn dadurch die psychische Gesundheit des Antragstellers erheblich beeintr?chtigt
wird. Bei der Prüfung des Vorliegens einer erheblichen Beeintr?chtigung im Sinne des Gesetzes ist nicht die Empfindung eines
Durchschnittsmenschen, sondern die konkrete Wirkung eines bestimmten Verhaltens gerade auf die Psyche des Antragstellers wesentlich. 相似文献