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相似文献
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1.
2.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(8):518-519
Die Ersatzpflicht des Sachverst?ndigen nach den §§ 1299, 1300 ABGB ist grunds?tzlich auf den aus dem Schuldverh?ltnis Berechtigten beschr?nkt. Eine Haftung gegenüber Dritten kommt nur dann in Betracht, wenn der Besteller des Gutachtens für den Sachverst?ndigen erkennbar gerade auch die Interessen des Dritten mitverfolgt, sodass, wie dies der OGH in neuerer, nunmehr stRsp vertritt, die objektiv-rechtlichen Sorgfaltspflichten auf den Dritten zu erstrecken sind. Geschützt ist demnach der Dritte, wenn eine Aussage erkennbar drittgerichtet ist, also ein Vertrauenstatbestand vorliegt, der für den Dritten eine Entscheidungsgrundlage darstellen soll. Der von einem Kaufinteressenten an einen Autofahrerclub erteilte Auftrag zur Durchführung eines Ankauftests begründet keine Schutzwirkungen zugunsten des au?erhalb dieses Vertragsverh?ltnisses stehenden Autoh?ndlers.  相似文献   

3.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(12):791-794
Ein Anspruch auf Ersatz für blo?e Trauersch?den ohne Krankheitswert besteht bei Gef?hrdungshaftung nicht. Die Zuerkennung eines Schmerzengeldanspruches an einen Angeh?rigen wegen Gesundheitsbeeintr?chtigungen mit Krankheitswert erfordert nach mehreren E des OGH weder eine Anwesenheit des Angeh?rigen des Get?teten oder Verletzten beim Unfall noch einen Schock auf Grund der Todesnachricht oder der Nachricht von den schwersten Verletzungen. Dieser Anspruch kann auch bei Haftung nach dem EKHG bestehen. Für den beim Unfall Verletzten und dessen Angeh?rige gelten die Haftungsh?chstbetr?ge gem § 15 Abs 3 EKHG.  相似文献   

4.
Bei Verbindung von Mietzins- und R?umungsbegehren ist ein Teilurteil auch dann zwingend zu erlassen, wenn zwar die H?he des qualifizierten Mietzinsrückstandes im darauf gestützten R?umungsprozess nicht strittig ist, aber der Mieter behauptet, er sei nach § 1096 ABGB von der Mietzinszahlung ganz oder teilweise befreit; dies gilt auch bei Au?erstreitstellung des Rückstandes der H?he nach. Das Teilurteil geht bei der Kombination von Mietzinsund R?umungsklage dem Rückstandsbeschluss zwingend vor.  相似文献   

5.
6.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(11):715-716
§ 51 GBG tr?gt dem Grundsatz Rechnung, dass Rechte Dritter durch einen Verzicht nicht beeintr?chtigt werden dürfen. Daher wirken Tatbest?nde, die das Erl?schen des verpf?ndeten Rechts mit dem Willen des Pfandbestellers herbeiführen, gegen den Afterpfandgl?ubiger nicht. Folglich kann ein Pfandschuldner die L?schung einer mit einem Afterpfandrecht belasteten Hypothek grunds?tzlich nur mit Zustimmung des Afterpfandgl?ubigers oder mit dem Vorbehalt des § 51 GBG oder aber nach gerichtlicher Hinterlegung der Schuldsumme begehren. Der Verzicht des Berechtigten auf die Ausübung der Servitut wird wegen des bei der Aufgabe von Sachenrechten zu beachtenden Publizit?tsprinzips, das grunds?tzlich die Verbücherung erfordert, erst durch die Einverleibung ihrer L?schung im Grundbuch Dritten gegenüber wirksam.  相似文献   

7.
Für die kollisionsrechtliche Behandlung der Einzelanfechtung gibt es keine in ?sterreich anwendbaren Rechtsquellen des V?lker- oder Gemeinschaftsrechts. Auch das aus diesem Grund ma?gebliche IPRG enth?lt keine ausdrückliche Regelung. Nach § 1 IPRG ist daher jene Rechtsordnung zu ermitteln, zu der die st?rkste Beziehung besteht. Für das Entstehen eines Anfechtungsanspruches ist nach materiellem Recht entscheidend, dass eine Verm?gensverschiebung zu Lasten des Gl?ubigers bewirkt wurde. Dieser materiellrechtlichen Wertung entspricht die kollisionsrechtliche Anknüpfung an der Wirkung der Rechtshandlung für den Gl?ubiger. Rück- und Weiterverweisungen sind beachtlich  相似文献   

8.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(3):184-187
Ein am Zuschlagstag f?llig werdender Bestandzins gebührt dem Ersteher. Der Schutzzweck des § 1395 Satz 2 ABGB und die idente Interessenlage gebieten es, diese Bestimmung auch bei einem Forderungsübergang durch Eintritt des Erstehers in einen bestehenden Bestandvertrag anzuwenden.  相似文献   

9.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(3):170-174
Der OGH ist in seiner ausführlich begründeten E 1 Ob 344/99s in Abkehr von der früheren divergierenden Rsp zur Auffassung gelangt, dass die im Schrifttum vertretene Ansicht zu billigen sei, der Erwerber einer Liegenschaft im Zwangsversteigerungsverfahren trete mit dem Zuschlag in den Bestandvertrag ein und habe ab diesem Zeitpunkt auch alle Gestaltungsrechte. Der erkennende Senat tritt dieser Auffassung mit einigen Pr?zisierungen bei.  相似文献   

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12.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(2):112-114
Die Rechtswirkungen der Verbücherung eines Bestandrechts beschr?nken sich auf die Folgen der §§ 1120 f ABGB. Eine allgemeine dingliche Wirkung gegenüber dritten Personen kommt der Eintragung des Bestandrechts nicht zu. Die Prüfung eines Gesuchs auf Eintragung eines Bestandvertrags hat nach den Erfordernissen der §§ 26 ff GBG zu erfolgen und muss insb dem § 32 GBG genügen. Ma?geblich und ausreichend ist, dass die Mieterin als Antragstellerin und die Eigentümerin und Vermieterin des Bestandobjekts genannt sind, ob welchem der Bestandvertrag eingetragen werden soll und auf den sich das Bestandverh?ltnis – zumindest auch und insoweit jedenfalls rechtlichm?glich und zul?ssig – bezieht. Sind diese Anforderungen erfüllt, hat die Eintragung des Bestandvertrags zu erfolgen. Ob die durch den Bestandvertrag einger?umte Nutzungsm?glichkeit im gesamten Umfang durch die Rechtsstellung des Vermieters gedeckt ist, ist dagegen nicht Teil der grundbuchsrechtlichen Prüfung.  相似文献   

13.
Ist ein zur Bestimmbarkeit des Kaufpreises führender Konsens der Vertragsparteien dokumentiert, wenn auch nur durch die Angabe des Anteils (der Verh?ltniszahl) des Erwerbs, so kann von einer Bestimmbarkeit des Kaufpreises im Hinblick auf § 839 ABGB ausgegangen werden. Mag auch die Vereinbarung betreffend die übernahme bücherlicher Lasten beim Liegenschaftskauf nicht als Teil der Kaufpreisvereinbarung zu werten sein, so ist sie doch jedenfalls, wenn sie gegenüber dem Kaufpreis ins Gewicht f?llt, im Hinblick auf die Bestimmungen der §§ 443, 928 ABGB derart wesentlich für den Kaufvertragsabschluss, dass bei Fehlen einer entsprechenden Regelung zwischen den Vertragsparteien nicht von einer Vollst?ndigkeit und damit Wirksamkeit des Vertrages ausgegangen werden kann.  相似文献   

14.
Ein gegen einen jungen Erwachsenen gef?lltes Abwesenheitsurteil ist auch dann nichtig, wenn der Verteidiger und die anderen Verfahrensparteien der Durchführung des Abwesenheitsverfahrens zustimmen und wenn die Aussagen der in der Hauptverhandlung vernommenen Personen auf den Ausgang des den Abwesenden betreffenden Verfahrens keinen Einfluss haben. Zwischen einem t?tlichen Angriff mehrerer und schweren Abwehrverletzungen des angegriffenen Opfers besteht selbst dann, wenn die Gegenwehr offensiv, aber in Notwehr erfolgte, ein Ad?quanz- und Risikozusammenhang, weswegen diese Verletzungen den Angreifern zurechenbar sind.  相似文献   

15.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(7):459-460
Der Grundsatz der Mündlichkeit der Verhandlung gilt insofern nicht, als er durch Sondernormen eingeschr?nkt ist. § 396 ZPO ist eine solche Sondernorm. Neben einem Antrag auf F?llung eines Vers?umungsurteils gegen einen nicht erschienenen Kl?ger bedarf es daher nicht auch noch des Vortrags des in der Klagebeantwortung erstatteten Vorbringens und der Wiederholung des Antrags auf Klagsabweisung.  相似文献   

16.
Wenn ein Opfer auch ohne erpresserische N?tigung zur verlangten Leistung bereit ist, fehlt es an der Kausalit?t zwischen T?terverhalten und Taterfolg, weshalb von einer im Versuchsstadium stecken gebliebenen Tat auszugehen ist. Absolute Untauglichkeit dieses Versuchs war im vorliegenden Fall nicht anzunehmen.  相似文献   

17.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(7):460-461
Bejaht ein Gericht seine sachliche Zust?ndigkeit mit der Begründung, die Parteien h?tten eine entsprechende Zust?ndigkeitsvereinbarung iSd § 104 Abs 1 JN getroffen, so ist die Entscheidung gem § 45 JN unanfechtbar.  相似文献   

18.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(5):314-315
Halter eines im Wohnungseigentum stehenden Geb?udes iSd §§ 1318, 1319 ist die Eigentümergemeinschaft. Es ist daher nur folgerichtig, die Eigentümergemeinschaft eines im Wohnungseigentum stehenden Geb?udes für in allgemeinen Teilen der Liegenschaft (und nicht in einzelnen Wohnungseigentumsobjekten) gef?hrlich verwahrtes Wasser analog § 1318 ABGB haftbar zu machen. überalterung des Leitungssystems im ganzen Haus kann das darin enthaltene Wasser zu einer "gef?hrlich verwahrten" Sache machen.  相似文献   

19.
Auch bei objektiv-abstrakter Schadensberechnung sind Vorteile in Anrechnung zu bringen, die durch das sch?digende Ereignis an der gesch?digten Sache selbst entstehen.  相似文献   

20.
Die beabsichtigte Beteiligung an der Selbstt?tung eines anderen zieht eine Erkundigungspflicht nach der rechtlichen Zul?ssigkeit eines derartigen Verhaltens nach sich. Das Vers?umnis entsprechender Erkundigungen schlie?t eine schuldbefreiende Wirkung des Irrtums über das in ?sterreich bestehende einschl?gige Verbot aus.  相似文献   

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