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1.
Iris Eisenberger 《Journal für Rechtspolitik》2011,19(1):27-33
Der Beitrag besch?ftigt sich mit der Leistungsf?higkeit der ?sterreichischen Verfassung. Er setzt sich zuerst mit der Frage
auseinander, was das Konzept der Leistungsf?higkeit im Zusammenhang mit Verfassungen bedeuten kann. Weiters mit der Frage,
was eine Verfassung überhaupt leisten soll und wie sie das zu Leistende leisten kann und schlie?lich mit der Frage, ob die
?sterreichische Verfassung leistet, was sie leisten m?chte. 相似文献
2.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(3):89-90
Schon aus dem Wortlaut des § 40 Abs 2 WEG 2002 folgt, dass die Anmerkung der Einr?umung von WE nur "an den Erwerber des Rechts
auf Einr?umung des Wohnungseigentums übertragen werden" kann. Eine übertragung nur der Anmerkung ist daher ausgeschlossen. 相似文献
3.
Lukas 《Juristische Bl?tter》2010,132(1):61-62
Eine Verpflichtung des Arbeitgebers als Adressat der Bestimmung des § 1157 ABGB auf Bekanntgabe der im Rahmen der Betriebsorganisation
zur Verhinderung von Arbeitsunf?llen durch andere Arbeitnehmer zust?ndigen Arbeitskollegen ist grunds?tzlich zu bejahen; dieser
Anspruch besteht auch gegenüber einem bereits ausgeschiedenen Arbeitnehmer. Soweit der gesch?digte Arbeitnehmer zur Feststellung
der für den Arbeitsunfall verantwortlichen Personen darauf angewiesen ist, hat er auch ein Einsichtsrecht in die entsprechenden,
vom Arbeitgeber auch nach Europarecht zu dokumentierenden Dienstpl?ne und Aufzeichnungen, die – im Umfang des Einsichtsrechts
– gemeinschaftliche Urkunden iSd § 304 ZPO sind. Insoweit ist auch unter dem Aspekt des Grundrechts auf Datenschutz ein "überwiegendes
berechtigtes Interesse" des gesch?digten Arbeitnehmers zu bejahen. 相似文献
4.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2010,132(6):374-376
Wird die ausl?ndische Entscheidung über die Aufl?sung der Vorehe nicht anerkannt, hat dies gem § 45 EheG nur dann die Nichtigkeit
der neuen Ehe zur Folge, wenn beide Gatten der neuen Ehe von der fehlenden Anerkennungsf?higkeit dieser Entscheidung wussten.
Ansonsten ist die neue Ehe nicht als Doppelehe nichtig. Eine "ausl?ndische Entscheidung" iSd § 45 EheG liegt bereits dann
vor, wenn ein Gericht an der Ehescheidung blo? mitgewirkt hat (zB durch ein Schlichtungsverfahren oder die Registrierung der
Scheidung). 相似文献
5.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(2):48-50
Dass sich auf der Liegenschaft kein Super?difikat (mehr) befindet, kann von einem ?ffentlichen Notar gem §§ 76 Abs 1 lit l
und 88 Abs 1 und 2 NO beurkundet werden. Wurde dem Grundbuchsgericht durch die Vorlage dieser Urkunde "bekannt" iSd § 19 Abs
3 UHG, dass das selbst?ndige Eigentum am Bauwerk untergegangen ist, findet die Forderung des Grundbuchsgerichts, die Liegenschaftseigentümerin
habe Urkunden vorzulegen, in denen der Rechteinhaber des Super?difikats entweder den Untergang des Super?difikats best?tige
oder seine Zustimmung zur L?schung der Ersichtlichmachung erkl?re, keine Grundlage in § 19 Abs 3 UHG. 相似文献
6.
7.
Liegen keine Gründe für eine Aufhebung der Spezialit?tsbindung (§ 31 Abs 2 EU-JZG) hinsichtlich der vom Schuldspruch erfassten
Straftaten vor, so ist im Falle des Fehlens aktenkundiger Hinweise auf ein im Zeitpunkt des angefochtenen Urteils anh?ngig
gewesenes Nachtragsauslieferungsverfahren diesbezüglich mittels Freispruches vorzugehen. Das unbeachtet gebliebene Verfolgungshindernis
ist einer Sanierung durch nachtr?gliche Erwirkung der Zustimmung des ausliefernden Staates zur strafgerichtlichen Verfolgung
des bereits Ausgelieferten nicht mehr zug?nglich. 相似文献
8.
9.
Die nach § 12 Abs 4 BTVG vom Treuh?nder zu prüfende Freistellungsverpflichtung des Hypothekargl?ubigers muss jedenfalls als
solche durchsetzbar sein, muss also letztlich den Hypothekargl?ubiger zur Einwilligung in die L?schung in grundbuchsf?higer
Form verpflichten. Die ausreichende Bestimmtheit einer solchen Verpflichtung ist an allgemeinen rechtsgesch?ftlichen Grunds?tzen
zu messen. 相似文献
10.
Philipp Trefil 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(6):153-160
Dieser Beitrag nimmt ein unl?ngst ergangenes VwGH-Erkenntnis zum Anlass, um sich allgemein mit dem Bautr?gerbegriff der GewO
1994 auseinander zu setzen. Die Hauptleistung des Bautr?gers besteht in der organisatorischen und kommerziellen Abwicklung
eines Bauvorhabens. Ob der Bautr?ger als "Bauherr" anzusehen ist, auf eigene oder fremde Rechnung, im eigenen oder als bevollm?chtigter
Stellvertreter im fremden Namen handelt, scheint für die GewO 1994 bei genauer Betrachtung nicht ma?geblich zu sein. 相似文献
11.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(7):452-453
Bezeichnet der Kl?ger eine Eingabe, mit der er zugleich Verfahrenshilfe beantragt, ausdrücklich als "Klage", so kann diese
trotz M?ngeln, die zu einem Verbesserungsauftrag führen, Unterbrechung der Verj?hrung bewirken. 相似文献
12.
Lukas 《Juristische Bl?tter》2010,132(12):749-785
Die Richtigkeit eines Gutachtens über den Erwerb von Wertpapieren zur Anlegung von Mündelgeld iSd § 230e ABGB ist einer ex-ante-Prüfung
zu unterziehen. Bei der Beurteilung von Aktien darf sich ein Sachverst?ndiger auf ?ffentlich zug?ngliche Erkenntnisquellen
(Jahresabschlüsse; Prüfberichte; B?rsenstatistiken; Presseberichte) beschr?nken, solange keine begründeten Zweifel an deren
Richtigkeit bestehen. Ein dem Pflegschaftsgericht vorgelegtes Privatgutachten reicht für die Genehmigung des Erwerbs der Wertpapiere
nicht aus, k?nnte aber durchaus als Entscheidungsgrundlage mit herangezogen werden, wenn ein anderer Sachverst?ndiger dem
Gericht die Richtigkeit des Privatgutachtens best?tigt. Eine allf?llige Amtshaftung schlie?t die Haftung des Privatgutachters
nicht aus, sondern tritt nur zu dieser Haftung solidarisch hinzu. Der Zweck eines Gutachtens über die Sicherheit von Wertpapieren
iSd § 230e ABGB besteht auch in der Schaffung einer Vertrauenslage für Dritte. 相似文献
13.
Till Hausmann 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(9):280-282
Am Teilungsprozess müssen s?mtliche Miteigentümer als einheitliche Streitpartei, sei es als Kl?ger oder Beklagte, beteiligt
sein, die Teilungsklage ist – selbst wenn Teilhaber au?ergerichtlich der Teilung zugestimmt haben – gegen alle Teilhaber zu
richten. Einer wirklichen und g?nzlichen Aufhebung der Gemeinschaft durch Zivilteilung nach § 830 ABGB bei gemischten Anlagen,
also einer Aufhebung auch des bereits vorhandenen WE, steht § 35 Abs 2 WEG 2002 entgegen. Daraus folgt im Fall der Unm?glichkeit
der WE-Begründung an den schlichten Miteigentumsanteilen in Mischh?usern, dass einem derartigen schlichten Miteigentümer gar
kein Teilungsanspruch (also auch nicht durch gerichtliche Feilbietung der schlichten Miteigentumsanteile) offen steht. Er
muss daher auf die Ausschlussklage nach § 36 WEG 2002 verwiesen werden. 相似文献
14.
15.
16.
Martin Binder 《Juristische Bl?tter》2009,131(5):269-283
Die Umgrenzung des Einsatzfeldes des Gesch?ftsgrundlagenbehelfs bereitet schon dem reinen Zivilisten Mühe. Umso diffiziler
ist es, dessen Bedeutung als Anpassungs- und Aufl?sungsinstrument für das Arbeitsverh?ltnis zu bestimmen. Inwieweit bleibt
neben den überkommenen Regeln des Kündigungs- und vorzeitigen L?sungsrechts aus wichtigem Grund noch Raum, um bei n?tigen
Umstrukturierungen, Einschr?nkungen und Stilllegungen von Betrieben auf Arbeitsvertr?ge von Langzeit-AN Einfluss zu nehmen?
Wie verh?lt sich § 1155 ABGB, der die Tragung des Wirtschaftsrisikos dem AG zuweist, zum allgemeinen schuldrechtlichen Endigungsgrund
der nachtr?glichen Leistungsunm?glichkeit (§ 1447 ABGB)? Verm?gen spezifische arbeitsrechtliche Normen (zB über das Konzept
der dynamischen Arbeitspflichtbestimmung auf Basis des § 1153 S 2 ABGB) einen dogmatischen Ausweg zu weisen oder bleibt auch
im Arbeitsverh?ltnisrecht die erg?nzende Vertragsauslegung nach § 914 ABGB mit Bezugnahme auf die "übung des redlichen Verkehrs"
ma?gebend? 相似文献
18.
19.
Stöberl 《Juristische Bl?tter》2009,131(10):671-674
Der Begriff "Stoffe" im § 3 Abs 1 Z 1 AWG 2002 umfasst auch Schnee. Die Einbringung von Schnee in ein Gew?sser f?llt daher
unter die Ausnahmebestimmung des § 3 Abs 1 Z 1 AWG 2002. Zur Bewilligung einer solchen Einbringung ist die Wasserrechtsbeh?rde
zust?ndig. 相似文献
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