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相似文献
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1.
Der Beitrag besch?ftigt sich mit der Leistungsf?higkeit der ?sterreichischen Verfassung. Er setzt sich zuerst mit der Frage auseinander, was das Konzept der Leistungsf?higkeit im Zusammenhang mit Verfassungen bedeuten kann. Weiters mit der Frage, was eine Verfassung überhaupt leisten soll und wie sie das zu Leistende leisten kann und schlie?lich mit der Frage, ob die ?sterreichische Verfassung leistet, was sie leisten m?chte.  相似文献   

2.
Schon aus dem Wortlaut des § 40 Abs 2 WEG 2002 folgt, dass die Anmerkung der Einr?umung von WE nur "an den Erwerber des Rechts auf Einr?umung des Wohnungseigentums übertragen werden" kann. Eine übertragung nur der Anmerkung ist daher ausgeschlossen.  相似文献   

3.
Lukas 《Juristische Bl?tter》2010,132(1):61-62
Eine Verpflichtung des Arbeitgebers als Adressat der Bestimmung des § 1157 ABGB auf Bekanntgabe der im Rahmen der Betriebsorganisation zur Verhinderung von Arbeitsunf?llen durch andere Arbeitnehmer zust?ndigen Arbeitskollegen ist grunds?tzlich zu bejahen; dieser Anspruch besteht auch gegenüber einem bereits ausgeschiedenen Arbeitnehmer. Soweit der gesch?digte Arbeitnehmer zur Feststellung der für den Arbeitsunfall verantwortlichen Personen darauf angewiesen ist, hat er auch ein Einsichtsrecht in die entsprechenden, vom Arbeitgeber auch nach Europarecht zu dokumentierenden Dienstpl?ne und Aufzeichnungen, die – im Umfang des Einsichtsrechts – gemeinschaftliche Urkunden iSd § 304 ZPO sind. Insoweit ist auch unter dem Aspekt des Grundrechts auf Datenschutz ein "überwiegendes berechtigtes Interesse" des gesch?digten Arbeitnehmers zu bejahen.  相似文献   

4.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2010,132(6):374-376
Wird die ausl?ndische Entscheidung über die Aufl?sung der Vorehe nicht anerkannt, hat dies gem § 45 EheG nur dann die Nichtigkeit der neuen Ehe zur Folge, wenn beide Gatten der neuen Ehe von der fehlenden Anerkennungsf?higkeit dieser Entscheidung wussten. Ansonsten ist die neue Ehe nicht als Doppelehe nichtig. Eine "ausl?ndische Entscheidung" iSd § 45 EheG liegt bereits dann vor, wenn ein Gericht an der Ehescheidung blo? mitgewirkt hat (zB durch ein Schlichtungsverfahren oder die Registrierung der Scheidung).  相似文献   

5.
Dass sich auf der Liegenschaft kein Super?difikat (mehr) befindet, kann von einem ?ffentlichen Notar gem §§ 76 Abs 1 lit l und 88 Abs 1 und 2 NO beurkundet werden. Wurde dem Grundbuchsgericht durch die Vorlage dieser Urkunde "bekannt" iSd § 19 Abs 3 UHG, dass das selbst?ndige Eigentum am Bauwerk untergegangen ist, findet die Forderung des Grundbuchsgerichts, die Liegenschaftseigentümerin habe Urkunden vorzulegen, in denen der Rechteinhaber des Super?difikats entweder den Untergang des Super?difikats best?tige oder seine Zustimmung zur L?schung der Ersichtlichmachung erkl?re, keine Grundlage in § 19 Abs 3 UHG.  相似文献   

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7.
Liegen keine Gründe für eine Aufhebung der Spezialit?tsbindung (§ 31 Abs 2 EU-JZG) hinsichtlich der vom Schuldspruch erfassten Straftaten vor, so ist im Falle des Fehlens aktenkundiger Hinweise auf ein im Zeitpunkt des angefochtenen Urteils anh?ngig gewesenes Nachtragsauslieferungsverfahren diesbezüglich mittels Freispruches vorzugehen. Das unbeachtet gebliebene Verfolgungshindernis ist einer Sanierung durch nachtr?gliche Erwirkung der Zustimmung des ausliefernden Staates zur strafgerichtlichen Verfolgung des bereits Ausgelieferten nicht mehr zug?nglich.  相似文献   

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9.
Die nach § 12 Abs 4 BTVG vom Treuh?nder zu prüfende Freistellungsverpflichtung des Hypothekargl?ubigers muss jedenfalls als solche durchsetzbar sein, muss also letztlich den Hypothekargl?ubiger zur Einwilligung in die L?schung in grundbuchsf?higer Form verpflichten. Die ausreichende Bestimmtheit einer solchen Verpflichtung ist an allgemeinen rechtsgesch?ftlichen Grunds?tzen zu messen.  相似文献   

10.
Dieser Beitrag nimmt ein unl?ngst ergangenes VwGH-Erkenntnis zum Anlass, um sich allgemein mit dem Bautr?gerbegriff der GewO 1994 auseinander zu setzen. Die Hauptleistung des Bautr?gers besteht in der organisatorischen und kommerziellen Abwicklung eines Bauvorhabens. Ob der Bautr?ger als "Bauherr" anzusehen ist, auf eigene oder fremde Rechnung, im eigenen oder als bevollm?chtigter Stellvertreter im fremden Namen handelt, scheint für die GewO 1994 bei genauer Betrachtung nicht ma?geblich zu sein.  相似文献   

11.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(7):452-453
Bezeichnet der Kl?ger eine Eingabe, mit der er zugleich Verfahrenshilfe beantragt, ausdrücklich als "Klage", so kann diese trotz M?ngeln, die zu einem Verbesserungsauftrag führen, Unterbrechung der Verj?hrung bewirken.  相似文献   

12.
Lukas 《Juristische Bl?tter》2010,132(12):749-785
Die Richtigkeit eines Gutachtens über den Erwerb von Wertpapieren zur Anlegung von Mündelgeld iSd § 230e ABGB ist einer ex-ante-Prüfung zu unterziehen. Bei der Beurteilung von Aktien darf sich ein Sachverst?ndiger auf ?ffentlich zug?ngliche Erkenntnisquellen (Jahresabschlüsse; Prüfberichte; B?rsenstatistiken; Presseberichte) beschr?nken, solange keine begründeten Zweifel an deren Richtigkeit bestehen. Ein dem Pflegschaftsgericht vorgelegtes Privatgutachten reicht für die Genehmigung des Erwerbs der Wertpapiere nicht aus, k?nnte aber durchaus als Entscheidungsgrundlage mit herangezogen werden, wenn ein anderer Sachverst?ndiger dem Gericht die Richtigkeit des Privatgutachtens best?tigt. Eine allf?llige Amtshaftung schlie?t die Haftung des Privatgutachters nicht aus, sondern tritt nur zu dieser Haftung solidarisch hinzu. Der Zweck eines Gutachtens über die Sicherheit von Wertpapieren iSd § 230e ABGB besteht auch in der Schaffung einer Vertrauenslage für Dritte.  相似文献   

13.
Am Teilungsprozess müssen s?mtliche Miteigentümer als einheitliche Streitpartei, sei es als Kl?ger oder Beklagte, beteiligt sein, die Teilungsklage ist – selbst wenn Teilhaber au?ergerichtlich der Teilung zugestimmt haben – gegen alle Teilhaber zu richten. Einer wirklichen und g?nzlichen Aufhebung der Gemeinschaft durch Zivilteilung nach § 830 ABGB bei gemischten Anlagen, also einer Aufhebung auch des bereits vorhandenen WE, steht § 35 Abs 2 WEG 2002 entgegen. Daraus folgt im Fall der Unm?glichkeit der WE-Begründung an den schlichten Miteigentumsanteilen in Mischh?usern, dass einem derartigen schlichten Miteigentümer gar kein Teilungsanspruch (also auch nicht durch gerichtliche Feilbietung der schlichten Miteigentumsanteile) offen steht. Er muss daher auf die Ausschlussklage nach § 36 WEG 2002 verwiesen werden.  相似文献   

14.
《Juristische Bl?tter》2012,134(1):1-1

Ankündigung

F?rderpreis der Juristischen Bl?tter  相似文献   

15.
16.
Die Umgrenzung des Einsatzfeldes des Gesch?ftsgrundlagenbehelfs bereitet schon dem reinen Zivilisten Mühe. Umso diffiziler ist es, dessen Bedeutung als Anpassungs- und Aufl?sungsinstrument für das Arbeitsverh?ltnis zu bestimmen. Inwieweit bleibt neben den überkommenen Regeln des Kündigungs- und vorzeitigen L?sungsrechts aus wichtigem Grund noch Raum, um bei n?tigen Umstrukturierungen, Einschr?nkungen und Stilllegungen von Betrieben auf Arbeitsvertr?ge von Langzeit-AN Einfluss zu nehmen? Wie verh?lt sich § 1155 ABGB, der die Tragung des Wirtschaftsrisikos dem AG zuweist, zum allgemeinen schuldrechtlichen Endigungsgrund der nachtr?glichen Leistungsunm?glichkeit (§ 1447 ABGB)? Verm?gen spezifische arbeitsrechtliche Normen (zB über das Konzept der dynamischen Arbeitspflichtbestimmung auf Basis des § 1153 S 2 ABGB) einen dogmatischen Ausweg zu weisen oder bleibt auch im Arbeitsverh?ltnisrecht die erg?nzende Vertragsauslegung nach § 914 ABGB mit Bezugnahme auf die "übung des redlichen Verkehrs" ma?gebend?  相似文献   

17.
18.
19.
Stöberl 《Juristische Bl?tter》2009,131(10):671-674
Der Begriff "Stoffe" im § 3 Abs 1 Z 1 AWG 2002 umfasst auch Schnee. Die Einbringung von Schnee in ein Gew?sser f?llt daher unter die Ausnahmebestimmung des § 3 Abs 1 Z 1 AWG 2002. Zur Bewilligung einer solchen Einbringung ist die Wasserrechtsbeh?rde zust?ndig.  相似文献   

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