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1.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(2):59-60
Die Frist des § 1111 ABGB beginnt nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut mit der "Zurückstellung des Bestandstückes"
zu laufen. Im Fall einer R?umungsexekution muss auf den Zeitpunkt ihrer Beendigung abgestellt werden. Die R?umungsexekution
ist dann beendet, wenn das zu r?umende Bestandobjekt nach Entfernung des Verpflichteten und der diesem geh?rigen oder von
ihm eingebrachten Fahrnisse dem betreibenden Gl?ubiger übergeben wurde; dass nicht alle Fahrnisse des Verpflichteten aus dem
Bestandobjekt entfernt wurden, steht der Beendigung des Exekutionsvollzuges nicht entgegen. 相似文献
2.
3.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(9):584-585
Die Rechtsfolgen der Wandlung richten sich im Einzelnen nach dem allgemeinen Bereicherungsrecht. Die Berechnung des Entgelts
für den verschafften Nutzen kann bei langlebigen Gebrauchsgütern, die üblicherweise gekauft werden, entweder in Form des Aufwands,
den der K?ufer h?tte t?tigen müssen, um den Gebrauchsnutzen einer gleichwertigen Sache durch Kauf und Weiterverkauf nach Gebrauch
zu erlangen, oder nach dem tats?chlich bei durchschnittlicher Nutzungsdauer gezogenen Nutzen erfolgen. Es geht nicht an, den
K?ufern, die die Wandlung nicht zu vertreten haben, die gerade bei neuen Ger?ten am Anfang sehr hohe Wertminderung durch Zeitablauf
("degressive Abschreibung") anzulasten. Vielmehr sind konkrete Feststellungen dazu erforderlich, um welchen Preis der K?ufer
die Sachen wieder verkaufen h?tten k?nnen, wenn man die konkrete Nutzungsdauer und deren Intensit?t berücksichtigt, aber aus
dieser fiktiven Berechnung den besonders hohen Wertverlust des ersten Jahres ausscheidet. 相似文献
4.
5.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2011,24(5):142
Sollte eine im Mietvertrag enthaltene Vereinbarung, das Pr?sentationsrecht k?nne "bei Beendigung des Bestandverh?ltnisses"
ausgeübt werden, so zu verstehen sein, dass dieses Recht nicht nur im Fall der Kündigung durch den Mieter, sondern auch bei
Kündigung durch den Vermieter bestehen soll, w?re jedenfalls zwingende Voraussetzung, dass das Bestandverh?ltnis zum Zeitpunkt
der Namhaftmachung des Nachmieters noch aufrecht besteht, setzt doch die Geltendmachung vertraglicher Rechte die Wirksamkeit
des Vertrags voraus. War das Mietverh?ltnis aber bereits lang vorher (infolge rechtswirksamer Kündigung des Vermieters) aufgel?st,
so ist der Mieter wegen der schon zuvor erfolgten Aufl?sung des Mietverh?ltnisses zur Ausübung des Pr?sentationsrechts nicht
mehr legitimiert. Die Namhaftmachung eines Nachmieters steht dem Mieter (allenfalls) im Zeitraum zwischen Zustellung der Aufkündigung
und dem Zeitpunkt der wirksam gewordenen Aufl?sung des Bestandverh?ltnisses offen. 相似文献
6.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(7):439-441
Das Retentionsrecht des Werkunternehmers an einem Kfz sichert nicht nur Reparaturkosten, sondern auch Garagierungskosten,
wenn der Werkbesteller das Kfz über l?ngere Zeit nicht abholt. Dies gilt grunds?tzlich auch dann, wenn nicht der Eigentümer
des Fahrzeugs als Werkbesteller auftritt, sondern ein Dritter, der über das Fahrzeug verfügungsbefugt ist, also etwa auch
derjenige, der die Sache unter Eigentumsvorbehalt gekauft hatte. Voraussetzung ist lediglich, dass der Werkunternehmer in
Ansehung der Befugnis des Werkbestellers, die Reparatur durchzuführen, gutgl?ubig war. § 1440 ABGB schlie?t dieses Retentionsrecht
nicht aus, wenn von vornherein Ansprüche des Schuldners aus "diesem" Rechtsverh?ltnis zu erwarten gewesen sind. Da der Besitzer
eines Kraftfahrzeugs, der dieses zur Reparatur in eine Werkst?tte bringt, nicht von vornherein davon ausgehen kann, aus "diesem"
Rechtsverh?ltnis keinen Ansprüchen ausgesetzt zu sein, mangelt es ihm an einer uneingeschr?nkten Rückgabeerwartung. 相似文献
7.
8.
Hans Tessar 《Journal für Rechtspolitik》2008,16(3):203-210
Durch das Adelsaufhebungsgesetz wird das Führen eines Adelstitels untersagt und ein Verstoß gegen dieses Verbot mit einer Geldstrafe bis 20.000,– Kronen oder einer primären Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten bedroht. Die Regelungen dieses Gesetzes wurden durch eine Vollzugsanweisung näher ausgeführt, wobei diese Konkretisierungen teilweise gravierend von den Bestimmungen des Adelsaufhebungsgesetzes abweichen. Nach Auseinandersetzung mit der Lehre gelangt der Autor zum Ergebnis, dass für Übertretungen des Adelsaufhebungsgesetzes ein Maximalgeldstrafsatz von € 0,14 Anwendung findet, dass aber auch eine Verhängung einer primären Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten durch eine Verwaltungsbehörde zulässig ist. Außerdem wird der Vollzugsanweisung zum Adelsaufhebungsgesetz ein im Verhältnis zum Adelsaufhebungsgesetz eigenständiger Regelungsgehalt abgesprochen. 相似文献
9.
Korn 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2010,23(2):51-52
Im Gegensatz zu Kondiktionsansprüchen, die durch den besonderen Bereicherungsanspruch des § 27 MRG ausgeschlossen werden,
bleibt für vertragliche Ansprüche wie laesio enormis, aber auch Irrtumsanfechtung bzw Gew?hrleistungsansprüche aus einem Kaufvertrag
über Einrichtungsgegenst?nde, dessen Eigenschaft als Schein- oder Umgehungsgesch?ft zur Verdeckung einer unzul?ssigen Abl?seforderung
der Mieter gar nicht behauptet, der streitige Rechtsweg zul?ssig. 相似文献
10.
Ralf Bittner 《Natur und Recht》2013,35(8):537-548
11.
Das fristwidrige Anhebungsbegehren wird nach Zugang und Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Frist zum folgenden Zinstermin
(doch) wirksam und verkürzt so die Laufzeit der Anhebung im ersten Kalenderjahr, w?hrend es im übrigen bei den Anhebungsschritten
pro (vollem) Kalenderjahr zu bleiben hat. 相似文献
12.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(9):586-588
Es bildete eine überspannung der den Karteninhaber treffenden Sorgfaltspflichten, würde man bei den inzwischen allt?glichen
und auch von den Kreditinstituten zwecks Rationalisierung (und Ersparung eigener Kosten) gef?rderten und geforderten Bargeldbehebungen
bei Bankomaten verlangen, stets ohne konkreten Anlass besondere Aufmerksamkeit auf allf?llige Aussp?hversuche zu richten und
etwa Tastenfelder des Bankomaten, die im Allgemeinen recht leicht einsehbar angebracht sind, mit der zweiten Hand oder durch
besondere K?rperhaltung (Verrenkung?) vor seitlicher Einsicht zu schützen. Nach den AGB ("Kundenrichtlinien") der bekl Bank
führt nur eine schuldhafte, zumindest fahrl?ssige Verletzung der Verwahrungspflicht der Bankomatkarte, die einen Missbrauch
durch Dritte nach sich zieht, zur Haftung des Kontoinhabers für den missbr?uchlich behobenen Betrag. Die Verwahrung der Bankomatkarte
in der Geldb?rse im durch Rei?verschluss verschlossenen, am Rücken getragenen Rucksack begründet im Allgemeinen, dh ohne Hinzutreten
weiterer gefahrentr?chtiger Momente keinen Sorgfaltsversto? des Karteninhabers und berechtigt den Kartenaussteller daher nicht,
den Karten-/Kontoinhaber mit dem infolge Verlusts der Bankomatkarte missbr? uchlich erlangten Bargeldbezug zu belasten. 相似文献
13.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(3):176-178
Bei Arbeitskr?fteüberlassung kann der Besch?ftiger im Konkurs des überlassers den Entgeltforderungen des Masseverwalters nicht
mit der Unsicherheitseinrede begegnen, wenn ein Anspruch auf eine (im funktionellen Synallagma stehende) Gegenleistung nicht
mehr besteht. Dies gilt ungeachtet seiner m?glichen Haftung aus § 14 AüG. 相似文献
14.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(2):39-40
Der Gemeinschuldner als Bestandnehmer haftet nach Aufhebung des Konkurses unbeschr?nkt für die nach Konkurser?ffnung liegenden
Bestandzinsverbindlichkeiten (Masseforderungen), wenn der Bestandgeber infolge Anwendbarkeit des MRG und des darin vorgesehenen
Kündigungsschutzes keine M?glichkeit zur Aufkündigung des Bestandverh?ltnisses hatte. 相似文献
15.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(5):159-161
§ 37 Abs 5 WEG 2002 sollte die Rechtsposition des WE-Bewerbers insb im Verh?ltnis zu den anderen WE-Bewerbern klarstellen
und die in der jüngeren Rsp erkennbare Bereitschaft, die wohnungseigentumsrechtlichen Verwaltungsbestimmungen analog auch
für das Vorstadium anzuwenden, positivieren. Dabei trifft § 37 Abs 5 WEG 2002 eine klare Unterscheidung, in welchen F?llen
die Begründung von Miteigentum vorausgesetzt wird (Satz 1 und Satz 3). Die Gew?hrung der Eigentumsfreiheitsklage an einen
WE-Bewerber v?llig losgel?st von seiner Miteigentümerstellung vernachl?ssigt diese vom Gesetz exakt vorgesehene Differenzierung. 相似文献
16.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(2):57-59
Besteht für die Wertermittlung durch einen Sachverst?ndigen keine gesetzlich vorgeschriebene Methode, so unterliegt das von
den Tatsacheninstanzen gebilligte Ergebnis eines Gutachtens keiner Nachprüfung durch den OGH, weil es um eine Tatfrage geht.
Welche Wertermittlungsmethode die gerechteste und zielführendste ist, h?ngt von den Umst?nden des Einzelfalls ab. Bewertungsergebnis
und Aufgabenad?quanz der vom Sachverst?ndigen gew?hlten Methode sind vom Gericht frei zu würdigen. Eine Aufwertung des Restwerts
der baulichen Investitionen des Bestandnehmers nach dem Baukostenindex kommt nicht in Betracht, ist doch der Aufwandersatz
nach stRsp durch den Vorteil begrenzt, den der Bestandgeber im Zeitpunkt der Beendigung des Bestandverh?ltnisses aufgrund
der vom Bestandnehmer get?tigten Investitionen noch hat. Auch wenn der Bestandnehmer als Vollkaufmann vorsteuerabzugserechtigt
ist, ist ihm der auf die Investitionen entfallende USt-Betrag zu ersetzen. Das Gericht hat bei seiner Entscheidung über den
Anspruch auf Ersatz einer Sache oder Leistung die USt, die aus dem Titel des Schadenersatzes, der Bereicherung, der Verwendung
oder des Prozesskostenersatzes begehrt wird, nicht gesondert zu behandeln und auch nicht die abgabenrechtliche Vorfrage zu
entscheiden, ob der Ersatzberechtigte die USt im Wege des Vorsteuerabzugs vergütet erhalten k?nnte. Schlie?t der Ersatzbetrag
auch USt ein, so erw?chst jedoch dem Ersatzpflichtigen gegen den Ersatzberechtigten ein Rückersatzanspruch in der H?he des
Umsatzsteuerbetrages, sobald und soweit ihn der Ersatzberechtigte als Vorsteuer abziehen k?nnte. 相似文献
17.
18.
Karl-Werner Fellner 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2011,24(3):91-91
Endete das Mietverh?ltnis jedenfalls zu einem bestimmten Zeitpunkt, so kann nicht von der Begründung eines auf unbestimmte
Dauer geschlossenen Mietverh?ltnisses ausgegangen werden. 相似文献
19.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(2):46-48
Der "partielle Nutzfl?chenschlüssel" gilt nach Beendigung des letzten Altmietverh?ltnisses "automatisch" nicht mehr, also
ohne dass es einer Vereinbarung nach § 32 Abs 2 WEG 2002 bedürfte. In der auf die Aufl?sung des letzten Altmietvertrags folgenden
Abrechungsperiode ist vielmehr – sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde – der wohnrechtliche Verteilungsschlüssel
des § 32 Abs 1 Satz 1 WEG 2002 ma?geblich. Eine Neufestsetzung der Nutzwerte führt nicht automatisch zu einer ?nderung des
Verteilungsschlüssels nach § 19 Abs 1 WEG 1975 bzw § 32 Abs 1 Satz 1 WEG 2002, sondern es sind die aus dem Grundbuch ersichtlichen
Anteilsverh?ltnisse ma?geblich. 相似文献