首页 | 本学科首页   官方微博 | 高级检索  
相似文献
 共查询到20条相似文献,搜索用时 431 毫秒
1.
Im Zusammenhang mit einer Europ?ischen Bodenschutzstrategie sind wichtige Problemfelder des Bodenschutzes in den Gremien der Europ?ischen Union differenziert er?rtert und bereits bodenschutzdienliche Regelungen in einzelnen Materien, insbes. im Landwirtschafts- und Abfallrecht erlassen worden. Seitens der Wissenschaft wird z. T. eine gesamthafte Regelung für erforderlich gehalten. Formulierungen der Aktionsprogramme für den Umweltschutz, rsp. das 6. Aktionsprogramm von 2002, weisen in diese Richtung, w?hrend die Mitteilung der Kommission Hin zu einer spezifischen Bodenschutzstrategie, derzufolge diese einen umfassenderen und systematischeren Bodenschutz erm?glichen will, insoweit keine eindeutigen Aussagen enth?lt. Auch das Europ?ische Parlament hat in seiner Stellungnahme zur Strategie zwar die Umkehr der alarmierenden Trends von Erosion, Verdichtung und Versiegelung, Beseitigung und Verunreinigung von B?den gefordert, sich jedoch zu der Empfehlung einer übergreifenden Regelung nicht entschlie?en k?nnen, so dass zu befürchten ist, dass es bei einem normativen Flickenteppich des Bodenschutzes bleibt.  相似文献   

2.
In einer Mitteilung an den Rat und das Europ?ische Parlament hat die Europ?ische Kommission am 21.9.2005 eine Thematische Strategie zur Luftreinhaltung vorgelegt, die u.a. einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Luftqualit?t und saubere Luft in Europa enth?lt. Mit diesem Richtlinienvorschlag sollen die Luftqualit?ts-Rahmenrichtlinie und die hierzu erlassenen vier Tochterrichtlinien zusammengefasst und auch inhaltlich fortentwickelt werden. Ausgehend von den bisherigen Regelungen stellt der Beitrag in einem ersten überblick den Kommissionsvorschlag vor.  相似文献   

3.
Am 22.9.2006 legte die Kommission der Europ?ischen Gemeinschaften einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur ?nderung der Richtlinie 2004/35/EG vor. Bereits der Titel zeigt einerseits, dass dieser Entwurf einer Bodenrahmenrichtlinie (BRRL-E) zwar den lange erwarteten Einbezug des Mediums Boden in das europ?ische Umweltschutzrecht endgültig ansto?en würde, andererseits, dass der Boden kein europarechtlich v?llig ungeregeltes Umweltmedium darstellt. Bei der durch den Vorschlag zu ?ndernden Richtlinie 2004/35/EG handelt es sich um die Umwelthaftungsrichtline (UH-RL). Mit dieser ist durch den Einbezug einer Sch?digung des Bodens in den Begriff des Umweltschadens bereits ein gro?er Schritt in Richtung eines zielgerichteten europ?ischen Bodenschutzes getan worden. Der nachfolgende Beitrag stellt ausgehend von einem Kurzüberblick zu den bislang bestehenden Regeln zum Schutz des Bodens im europ?ischen Umweltrecht (I.) zun?chst den Bodenschutz nach der Umwelthaftungsrichtlinie dar (II.), um im Anschluss den Vorschlag der Bodenrahmenrichtlinie vorzustellen (III.). Im Teil IV. wird das Bodenschutzrecht nach der UH-RL und dem BRRL-E betrachtet, dabei zeigen sich sowohl unterschiedliche Ans?tze der Regelwerke als auch ein Fortschritt des zielgerichteten Bodenschutzes auf europ?ischer Ebene.  相似文献   

4.
In Reaktion auf die im Januar 2006 erfolgte Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland durch den Europ?ischen Gerichtshof (EuGH) legte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) am 22.12.2006 einen Entwurf zur ?nderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vor, mit dem den Beanstandungen des EuGH entsprochen werden soll. Der Beitrag analysiert die artenschutzrechtlichen Regelungsvorschl?ge und zeigt namentlich die aus EG-rechtlicher Perspektive bestehenden M?ngel des Entwurfs auf.  相似文献   

5.
Die europ?ische Fischerei muss sich zur Zeit einer Vielzahl von Problemen wie sinkenden Fangmengen, abnehmenden Ums?tzen sowie einem stetigen Besch?ftigungsabbau stellen. Einer der Hauptgründe für diese Entwicklung ist die bis zum heutigen Tage nicht nachhaltig betriebene Fischerei. Mit einer grundlegenden Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) im Jahre 2002 und der Abl?sung der alten FischereigrundVO von 1993 sollten diese dr?ngenden Probleme angegangen werden. Darüber hinaus wurde mit den Regionalbeir?ten (RACs) ein gemeinsames Forum für den Fischereisektor sowie Umweltund Verbraucherschützer geschaffen, welches die EU-Kommission in Fischereifragen beraten soll. Leider stimmen die ersten Jahre der neuen GFP wenig zuversichtlich. Eine Erholung der bedrohten Fischbest?nde ist vorerst nicht in Sicht, insbesondere weil die wissenschaftlichen Empfehlungen der Fischereiexperten weiterhin ignoriert werden. Ob die neu geschaffenen RACs mit ihrer Beratungst?tigkeit und ihrem internen Diskurs wichtige Anregungen hin zu einer nachhaltigeren Fischerei leisten k?nnen, ist zweifelhaft.  相似文献   

6.
Die europ?ische Fischerei muss sich zur Zeit einer Vielzahl von Problemen wie sinkenden Fangmengen, abnehmenden Ums?tzen sowie einem stetigen Besch?ftigungsabbau stellen. Einer der Hauptgründe für diese Entwicklung ist die bis zum heutigen Tage nicht nachhaltig betriebene Fischerei. Mit einer grundlegenden Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) im Jahre 2002 und der Abl?sung der alten FischereigrundVO von 1993 sollten diese dr?ngenden Probleme angegangen werden. Darüber hinaus wurde mit den Regionalbeir?ten (RACs) ein gemeinsames Forum für den Fischereisektor sowie Umweltund Verbraucherschützer geschaffen, welches die EU-Kommission in Fischereifragen beraten soll. Leider stimmen die ersten Jahre der neuen GFP wenig zuversichtlich. Eine Erholung der bedrohten Fischbest?nde ist vorerst nicht in Sicht, insbesondere weil die wissenschaftlichen Empfehlungen der Fischereiexperten weiterhin ignoriert werden. Ob die neu geschaffenen RACs mit ihrer Beratungst?tigkeit und ihrem internen Diskurs wichtige Anregungen hin zu einer nachhaltigeren Fischerei leisten k?nnen, ist zweifelhaft.  相似文献   

7.
Zusammenfassung Für die Bewirtschaftung bergbaulicher Abf?lle existierten bisher auf EG-rechtlicher Ebene keine spezifischen Regelungen, sondern es galt allgemein die Abfallrahmenrichtlinie. Nach Katastrophen wie denen von Aznal Cóllar, Baia Mare und Baia Borsa wurde dies als Regelungsdefizit empfunden, so dass die Europ?ische Kommission Mitte 2003 eine sektorale Abfallrichtlinie vorschlug. Die Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abf?llen aus der mineralgewinnenden Industrie wurde am 15.3.2006 verabschiedet. Damit wurde der Grundstein für ein eigenst?ndiges Bergbauabfallrecht gelegt. Ziele der Richtlinie sind die Erh?hung des Sicherheits- und Umweltschutzniveaus durch die Reduzierung der Gef?hrlichkeit und Menge bergbaulicher Abf?lle, den Vorrang der Verwertung, die erzeugungsortnahe Behandlung und die sichere Beseitigung. Diese Ziele sollen erreicht werden durch Festlegung EU-einheitlicher Mindestanforderungen. Eine gewisse Privilegierung bergbaulicher Abf?lle gegenüber dem Deponierecht erscheint dem europ?ischen Gesetzgeber dabei aufgrund der bergbaulichen Sondersituation gerechtfertigt, da zur Bodenschatzgewinnung zwangsl?ufig Bodenmaterial verlagert werden muss und typischerweise Nebengestein anf?llt, das auch gef?hrliche Abf?lle enthalten kann. Gegenw?rtig wird daran gearbeitet, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Geplant sind sowohl bergrechtliche (in Gestalt einer ?nderung der ABBergV und der UVPV-Bergbau) als auch abfallrechtliche Regelungen (vorwiegend im Rahmen des Deregulierungsvorhabens “integrierte DepV”). Dieser Beitrag zeigt die systematischen Besonderheiten des Bergbauabfallrechts auf und beleuchtet einige zentrale Umsetzungsfragen für das nationale Berg- und Abfallrecht.  相似文献   

8.
Den Gründer und langj?hrigen Hauptschriftleiter Claus Carlsen hat seit vielen Jahren das Naturschutzrecht in all seinen Facetten interessiert. Der Gegenstand des Naturschutzrechts, der nach der subjektiven Beobachtung des Verfassers dieser Zeilen als Hauptgegenstand des Naturschutzrechts betrachtet zu werden scheint, ist der Schutz, die Pflege, die Entwicklung und die Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt, § 1 Nr. 3 BNatSchG. Dieser Beitrag m?chte den Blick auf ein anderes Ziel des Naturschutzes und der Landschaftspflege lenken: auf den Naturhaushalt nach § 1 Nr. 1 BNatSchG und dessen Bestandteil: den Boden. Genauso, wie es Naturschutz au?erhalb der Naturschutzgesetze1 gibt, existiert Bodenschutz au?erhalb der Bodenschutzgesetze. Den Beitrag des Naturschutzrechts für den Bodenschutz m?chte dieser Aufsatz aufzeigen.  相似文献   

9.
Der Europ?ische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 10.1.2006 die Bundesrepublik Deutschland wegen unzureichender Umsetzung von Art. 12 Abs. 1 lit. d sowie Art. 16 FFHRL durch § 43 Abs. 4 BNatSchG verurteilt. Damit wird nach der Caretta-Entscheidung des EuGH vom 30.1.2002 zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit das System des deutschen Artenschutzrechts in Frage gestellt. Der Bundesgesetzgeber ist nun gefordert, das nationale Recht entsprechend anzupassen. Die nachfolgende Betrachtung nimmt zun?chst die Vorschrift des § 43 Abs. 4 BNatSchG in den Blick und pl?diert für deren Ausgestaltung als Abweichung im Sinn der Ausnahmeregelungen der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie. Weiter beleuchtet sie den Vollzug des Artenschutzrechts im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und spricht sich für eine Verankerung der Richtlinienvorgaben in § 19 BNatSchG aus.  相似文献   

10.
Kann ein Vorsorgebevollm?chtigter einen Mietvertrag abschlie?en? Muss ein Hausverwalter bei einer Eigentümerversammlung die Stimme des Sachwalters berücksichtigen? Dürfen die n?chsten Angeh?rigen einen Mietvertrag für eine behinderte Person aufkündigen? Der folgende Beitrag behandelt Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts in Hinblick auf die aktuellen Neuerungen im Sachwalterrecht. Damit soll dem Praktiker, der mit Sachwaltern, Vorsorgebevollm?chtigten und n?chsten Angeh?rigen zu tun hat, ein überblick verschafft und ein Gespür dafür vermittelt werden, inwieweit diese Personen für den Behinderten t?tig werden k?nnen.  相似文献   

11.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(5):326-327
Nach § 5 Abs 1 EIRAG dürfen in Verfahren, in denen sich die Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen oder ein Verteidiger beigezogen werden muss, dienstleistende europ?ische Rechtsanw?lte als Vertreter oder Verteidiger einer Partei nur im Einvernehmen mit einem in die Liste der Rechtsanw?lte einer ?sterreichischen Rechtsanwaltskammer eingetragenen Rechtsanwalt (Einvernehmensanwalt) handeln. Nach Abs 2 dieser Gesetzesstelle ist das Einvernehmen bei der ersten Verfahrenshandlung gegenüber dem Gericht schriftlich nachzuweisen. Verfahrenshandlungen, für die der Nachweis des Einvernehmens im Zeitpunkt ihrer Vornahme nicht vorliegt, gelten als nicht von einem Rechtsanwalt vorgenommen. Das Fehlen des Nachweises eines Einvernehmens ist ein der Verbesserung zug?ngliches Formgebrechen.  相似文献   

12.
Das Europ?ische übereinkommen zum Schutz des arch?ologischen Erbes vom 16. 1. 1992 wurde 2002 in Deutschland ratifiziert (Art. 59 Abs. 2 GG) und ist damit als Bundesgesetz in Kraft getreten. Nun muss es wegen der Kompetenzen der L?nder für den Denkmalschutz (Art. 30, 70, 83 GG) überwiegend von den L?ndern transformiert werden. Dies folgt aus der Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten (Bundestreue), zumal die L?nder vorher gegenüber dem Bund zugestimmt hatten. Die Gegenüberstellung der Verpflichtungen aus dem übereinkommen mit den bestehenden Regelungen der Denkmalschutzgesetze ergibt, dass legislative Ma?nahmen der L?nder erforderlich sind. Auch der Bund muss das arch?ologische Erbe mehr als bisher berücksichtigen. Eine Rolle rückw?rts darf es nun im Denkmalschutzrecht nach den eingegangenen Verpflichtungen nicht geben.  相似文献   

13.
Zusammenfassung  Diese übersicht enth?lt eine Aufstellung wichtiger zwischen 30. J?nner und 23. April 2009 von der Europ?ischen Kommission verabschiedeter Vorschl?ge für von Rat und Europ?ischem Parlament zu beschlie?ende Rechtsakte, sowie von Initiativen der Mitgliedstaaten und Entwürfen des Rates im Rahmen des Titels VI des Vertrages über die Europ?ische Union. Zus?tzlich wird auf rechtspolitisch interessante Texte der Europ?ischen Kommission wie zB Grünbücher oder Erfahrungsberichte hingewiesen. Damit soll dem Leser die M?glichkeit gegeben werden, in einem m?glichst frühen Stadium von neuen Entwicklungen im Gemeinschaftsrecht Kenntnis zu erhalten. Die übersicht enth?lt umgekehrt keine Angaben über vom Rat endgültig verabschiedete Texte. Als Fundstelle wird grunds?tzlich die Referenz des Kommissionsdokumentes angegeben (COM, SEC). Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich um EG- (und nicht EAG-) Rechtsakte.  相似文献   

14.
Diese übersicht enth?lt eine Aufstellung wichtiger zwischen 25. Juni und 5. Oktober 2009 von der Europ?ischen Kommission verabschiedeter Vorschl?ge für von Rat und Europ?ischem Parlament zu beschlie?ende Rechtsakte, sowie von Initiativen der Mitgliedstaaten und Entwürfen des Rates im Rahmen des Titels VI des Vertrages über die Europ?ische Union. Zus?tzlich wird auf rechtspolitisch interessante Texte der Europ?ischen Kommission wie zB Grünbücher oder Erfahrungsberichte hingewiesen. Damit soll dem Leser die M?glichkeit gegeben werden, in einem m?glichst frühen Stadium von neuen Entwicklungen im Gemeinschaftsrecht Kenntnis zu erhalten. Die übersicht enth?lt umgekehrt keine Angaben über vom Rat endgültig verabschiedete Texte. Als Fundstelle wird grunds?tzlich die Referenz des Kommissionsdokumentes angegeben (COM, SEC). Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich um EG- (und nicht EAG-) Rechtsakte.  相似文献   

15.
Diese übersicht enth?lt eine Aufstellung wichtiger zwischen 19. Januar und 3. April 2007 von der Europ?ischen Kommission verabschiedeter bzw übermittelter Vorschl?ge für von Rat und Europ?ischem Parlament zu beschlie?ende Rechtsakte, sowie von Initiativen der Mitgliedstaaten und Entwürfen des Rates im Rahmen des Titels VI des Vertrages über die Europ?ische Union. Zus?tzlich wird auf rechtspolitisch interessante Texte der Europ?ischen Kommission wie zB Grünbücher oder Erfahrungsberichte hingewiesen. Damit soll dem Leser die M?glichkeit gegeben werden, in einem m?glichst frühen Stadium von neuen Entwicklungen im Gemeinschaftsrecht Kenntnis zu erhalten. Die übersicht enth?lt umgekehrt keine Angaben über vom Rat endgültig verabschiedete Texte. Als Fundstelle wird grunds?tzlich die Referenz des Kommissionsdokumentes angegeben (COM, SEC). Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich um EG- (und nicht EAG-) Rechtsakte.  相似文献   

16.
Diese übersicht enth?lt eine Aufstellung wichtiger zwischen 8. J?nner und 27. M?rz 2008 von der Europ?ischen Kommission verabschiedeter bzw übermittelter Vorschl?ge für von Rat und Europ?ischem Parlament zu beschlie?ende Rechtsakte, sowie von Initiativen der Mitgliedstaaten und Entwürfen des Rates im Rahmen des Titels VI des Vertrages über die Europ?ische Union. Zus?tzlich wird auf rechtspolitisch interessante Texte der Europ?ischen Kommission wie zB Grünbücher oder Erfahrungsberichte hingewiesen. Damit soll dem Leser die M?glichkeit gegeben werden, in einem m?glichst frühen Stadium von neuen Entwicklungen im Gemeinschaftsrecht Kenntnis zu erhalten. Die übersicht enth?lt umgekehrt keine Angaben über vom Rat endgültig verabschiedete Texte. Als Fundstelle wird grunds?tzlich die Referenz des Kommissionsdokumentes angegeben (COM, SEC). Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich um EG- (und nicht EAG-) Rechtsakte.  相似文献   

17.
Diese übersicht enth?lt eine Aufstellung wichtiger zwischen 3. Juli 2007 und 7. J?nner 2008 von der Europ?ischen Kommission verabschiedeter bzw übermittelter Vorschl?ge für von Rat und Europ?ischem Parlament zu beschlie?ende Rechtsakte, sowie von Initiativen der Mitgliedstaaten und Entwürfen des Rates im Rahmen des Titels VI des Vertrages über die Europ?ische Union. Zus?tzlich wird auf rechtspolitisch interessante Texte der Europ?ischen Kommission wie zB Grünbücher oder Erfahrungsberichte hingewiesen. Damit soll dem Leser die M?glichkeit gegeben werden, in einem m?glichst frühen Stadium von neuen Entwicklungen im Gemeinschaftsrecht Kenntnis zu erhalten. Die übersicht enth?lt umgekehrt keine Angaben über vom Rat endgültig verabschiedete Texte. Als Fundstelle wird grunds?tzlich die Referenz des Kommissionsdokumentes angegeben (COM, SEC). Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich um EG- (und nicht EAG-) Rechtsakte.  相似文献   

18.
Diese übersicht enth?lt eine Aufstellung wichtiger zwischen 4. April und 3. Juli 2007 von der Europ?ischen Kommission verabschiedeter bzw übermittelter Vorschl?ge für von Rat und Europ?ischem Parlament zu beschlie?ende Rechtsakte, sowie von Initiativen der Mitgliedstaaten und Entwürfen des Rates im Rahmen des Titels VI des Vertrages über die Europ?ische Union. Zus?tzlich wird auf rechtspolitisch interessante Texte der Europ?ischen Kommission wie zB Grünbücher oder Erfahrungsberichte hingewiesen. Damit soll dem Leser die M?glichkeit gegeben werden, in einem m?glichst frühen Stadium von neuen Entwicklungen im Gemeinschaftsrecht Kenntnis zu erhalten. Die übersicht enth?lt umgekehrt keine Angaben über vom Rat endgültig verabschiedete Texte. Als Fundstelle wird grunds?tzlich die Referenz des Kommissionsdokumentes angegeben (COM, SEC). Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich um EG- (und nicht EAG-) Rechtsakte.  相似文献   

19.
Diese übersicht enth?lt eine Aufstellung wichtiger zwischen 23. April und 24. Juni 2009 von der Europ?ischen Kommission verabschiedeter Vorschl?ge für von Rat und Europ?ischem Parlament zu beschlie?ende Rechtsakte, sowie von Initiativen der Mitgliedstaaten und Entwürfen des Rates im Rahmen des Titels VI des Vertrages über die Europ?ische Union. Zus?tzlich wird auf rechtspolitisch interessante Texte der Europ?ischen Kommission wie zB Grünbücher oder Erfahrungsberichte hingewiesen. Damit soll dem Leser die M?glichkeit gegeben werden, in einem m?glichst frühen Stadium von neuen Entwicklungen im Gemeinschaftsrecht Kenntnis zu erhalten. Die übersicht enth?lt umgekehrt keine Angaben über vom Rat endgültig verabschiedete Texte. Als Fundstelle wird grunds?tzlich die Referenz des Kommissionsdokumentes angegeben (COM, SEC). Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich um EG- (und nicht EAG-) Rechtsakte.  相似文献   

20.
Diese übersicht enth?lt eine Aufstellung wichtiger zwischen 6. Oktober und 10. Dezember 2009 von der Europ?ischen Kommission verabschiedeter Vorschl?ge für von Rat und Europ?ischem Parlament zu beschlie?ende Rechtsakte, sowie von Initiativen der Mitgliedstaaten und Entwürfen des Rates im Rahmen des Titels VI des Vertrages über die Europ?ische Union. Zus?tzlich wird auf rechtspolitisch interessante Texte der Europ?ischen Kommission wie zB Grünbücher oder Erfahrungsberichte hingewiesen. Damit soll dem Leser die M?glichkeit gegeben werden, in einem m?glichst frühen Stadium von neuen Entwicklungen im Gemeinschaftsrecht Kenntnis zu erhalten. Die übersicht enth?lt umgekehrt keine Angaben über vom Rat endgültig verabschiedete Texte. Als Fundstelle wird grunds?tzlich die Referenz des Kommissionsdokumentes angegeben (COM, SEC). Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich um EG- (und nicht EAG-) Rechtsakte.  相似文献   

设为首页 | 免责声明 | 关于勤云 | 加入收藏

Copyright©北京勤云科技发展有限公司  京ICP备09084417号