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101.
刘霞 《天津行政学院学报》2005,7(3):35-39
实行岗位管理是实现我国事业单位基本用人制度改革的主要途径。事业单位在设岗时要遵循科学的设岗原则,确定合理的岗位结构比例,制定岗位规范等。政府应为实现岗位管理下放管理权限,制定配套政策,营造良好的改革环境。 相似文献
102.
103.
冷战结束后,环境议题成为日本谋求"政治大国"地位的重要手段,其纳入日本对外战略框架有着深刻的国内社会背景和国际政治环境,以对外输出资本和环保技术为主要内容的日本环境外交战略在树立环保大国形象及提高国际声誉方面取得了一定成绩,但公益性的实施方式并没有改变其作为一国外交政策的利益性本质。 相似文献
104.
Voraussetzung für die erfolgreiche Durchsetzung eines (Unterhalts-)Regressanspruches des Scheinvaters gegen den wahren Vater
war bislang die Feststellung der Vaterschaft in einer eigenen und gegenüber allen wirkenden gerichtlichen Statusentscheidung.
Dies war insofern problematisch, als der Scheinvater hierfür kein eigenes Antragsrecht hatte. So wie in Deutschland war in
?sterreich eine Beurteilung der Vaterschaft als Vorfrage im streitigen Unterhaltsregressverfahren nicht m?glich. Nunmehr hat
der BGH eine solche inzidente Feststellung unter gewissen Voraussetzungen erlaubt. Der Beitrag analysiert die Beweggründe
des BGH in dieser richtungsweisenden Entscheidung und geht der Frage nach, ob und inwieweit die Inzidentfeststellung auch
in ?sterreich m?glich oder sogar geboten ist. 相似文献
105.
Johannes Stabentheiner 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(2):29-35
Am 29. und 30. November 2007 veranstaltete das BMJ gemeinsam mit dem Institut für Zivilrecht der Universit?t Wien ein rechtswissenschaftliches
Symposium unter dem Titel "ABGB 2011". Mit dieser Tagung sollte ausgelotet werden, welcher Reformbedarf am ABGB heute zu erkennen
ist und welche Erneuerungsschritte sich dafür empfehlen. Die Veranstaltung sollte den Auftakt für ein systematisch angelegtes,
weit greifendes Projekt zur Modernisierung des ABGB bilden, durch das unser ehrwürdiges Gesetzbuch an die Bedürfnisse der
Gegenwart angepasst und anl?sslich des 200j?hrigen Jubil?ums seines Bestehens unter grundlegender Beibehaltung seines Aufbaus
und seiner Wertungen erneuert werden soll. Freilich soll dies nicht durch eine umfassende Neukodifikation (die sich bei diesem
gro?en Gesetzeswerk nicht als notwendig erweist), sondern durch abschnittsweise und sukzessive überarbeitung des Regelungsbestandes
geschehen. Bei diesem Reformprozess soll es darum gehen, die Sprache, die Begriffswelt, die Einzelregelungen und die Probleml?sungskapazit?t
des ABGB auf die H?he der Zeit zu bringen, freilich mit Behutsamkeit und sorgf?ltigem Blick auf die Abw?gungen, von denen
sich der historische Gesetzgeber hatte leiten lassen. Dabei sollten überholte Regelungen beseitigt, aktuelle Vertragstypen
– soweit erforderlich – im Gesetzesrecht erfasst und Rechtsfragen, die sich im jeweiligen Kontext heute typischerweise stellen,
gel?st werden, dies alles unter Bedachtnahme auf die dazu in der Rechtsprechung und in der Rechtswissenschaft erarbeiteten
überlegungen. Besonders w?re darauf zu achten, m?glichst einfache und für die Bürgerinnen und Bürger verst?ndliche Bestimmungen
zu schaffen. Beim Symposium wurde auch die Frage behandelt, ob zivilrechtliche Sondernormen wieder in das ABGB als Stammgesetz
zurückgeführt werden sollten. Für den Bereich des Wohnrechts war diese Fragestellung dem Autor anvertraut, der seine Analyse
dazu im folgenden Beitrag dem wohnrechtlichen Publikum vorlegt. Der Vortragsstil wurde beibehalten. Alle beim Symposium gehaltenen
Referate sind in dem von Fischer-Czermak/Hopf/Kathrein/Schauer herausgegebenen, bei Manz erschienenen Tagungsband zu dieser
Veranstaltung nachzulesen. 相似文献
106.
Peter Rummel 《Juristische Bl?tter》2008,130(7):432-446
Die Probleme der Bereicherung in Dreiecksverh?ltnissen sind unersch?pflich. Im Bereich der Zahlung fremder Schulden machen
insbesondere die F?lle Schwierigkeiten, in denen der Zahlende irrtümlich glaubt, selbst zur Leistung verpflichtet zu sein.
Die Einordnung dieser irrtümlichen Zahlung fremder Schulden in die Regressnorm des § 1042 ABGB steht neben Fragen der Verj?hrung
des Regressanspruchs und der Anwendbarkeit des § 1042 ABGB auf Zweipersonenverh?ltnisse im Zentrum des Vortrages, der insbesondere
einen überblick über die Judikatur der letzten zehn Jahre geben sollte. 相似文献
107.
Ursula Medigovic 《Juristische Bl?tter》2008,130(2):69-83
Am 1. 7. 2007 trat das EU-JZG-?ndG 2007 in Kraft, mit dem der justizielle Teil des Rahmenbeschlusses des Rates der EU über
die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Geldstrafen und Geldbu?en und der Rahmenbeschluss des Rates
über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen innerstaatlich umgesetzt wurden.
Damit wird der mit dem Europ?ischen Haftbefehl von der EU eingeschlagene Weg in einem weiteren Rechtshilfebereich, n?mlich
dem der Vollstreckung von in einem Mitgliedstaat verh?ngten Geldsanktionen und verm?gensrechtlichen Anordnungen durch einen
anderen Mitgliedstaat, fortgesetzt, indem einerseits traditionelle materielle Rechtshilfehindernisse eingeschr?nkt und anderseits
auf die Einbeziehung einer politischen Beh?rde in das Vollstreckungsverfahren verzichtet wird. Der folgende Beitrag untersucht,
wie sich die materiellen Voraussetzungen für die Vollstreckung von in einem Mitgliedstaat verh?ngten Geldsanktionen und verm?gensrechtlichen
Anordnungen im ?sterr Justizstrafrecht nunmehr darstellen und welche Auslegungsprobleme sich bei einigen von ihnen ergeben. 相似文献
108.
Michael Zürn 《Politische Vierteljahresschrift》2007,48(4):680-704
Both realists and institutionalists have radicalized their analyses and findings in recent years. Whereas one camp no longer speaks exclusively of bipolarity and hegemony, but of unipolarity and empire, the other no longer refers exclusively to international regimes and institutions, but to global governance and constitutionalization. And both can refer to real world developments in support of their analyses. However, conceptual perspectives that can do justice to this dual development — i. e., the increasing dominance of the USA in the international system and the increasing significance of global norms — are lacking. The aim of this paper is to present such an integrated view and to argue that a constitutional world polity and unipolarity are not the poles of a one-dimensional category. Instead, it is possible that the significance of international norms and imbalances in the international distribution of power increase simultaneously. To this extent, the talk of both a new empire and of the world republic encompasses real and relevant developments. However, it is not until they are considered in combination that an adequate picture emerges: in fact, according to the core thesis of this paper, a third phenomenon, a “legally stratified multilevel system”, appears to be emerging. 相似文献
109.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(9):270-271
§ 10 Abs 3 Satz 4 (idF vor der WRN 2006) sieht einen unmittelbar wirksamen Grundbuchsberichtigungsantrag nach § 136 GBG in
den F?llen vor, in denen die Nutzwerte gem § 9 Abs 2 Z 1 bis 3 iVm Abs 3 WEG 2002 neu festzusetzen gewesen sind. (Im vorliegenden
Fall ist dieser Antrag allerdings abzuweisen gewesen, weil die ASt eine Berichtigung der Mindestanteile in der Weise begehrt
haben, dass diese zusammengerechnet einen nach § 2 Abs 9 WEG 2002 unzul?ssigen Bruch von 1496/1478 ergeben h?tten.) Zum intertemporalen
Recht des § 58 Abs 4 über die Anwendbarkeit des § 10 Abs 3 und 4 WEG 2002 in der Stammfassung gegenüber der Rechtslage nach
der WRN 2006. 相似文献
110.
Siegbert Morscher 《Juristische Bl?tter》2007,129(2):82-89
W?hrend im Jahre 1968 das umfassende Verbot der Todesstrafe in Art 85 B-VG als Grundsatz inkorporiert wurde, hat sich daraus
auf Grund der Weiterentwicklung des VR, namentlich des 6. und nunmehr 13. ZP zur MRK ein Grundrecht entwickelt. Diesem kommt
im Hinblick darauf, dass die Todesstrafe in zahlreichen, auch bev?lkerungsreichen Staaten (zB China und USA) nicht verboten
ist, wegen des Verbots des Refoulement auch für ?sterreich (allzu) aktuelle Bedeutung zu. 相似文献