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11.
公司秘书与公司治理   总被引:4,自引:0,他引:4  
郭富青 《法律科学》2002,(3):92-100
公司秘书是公司经营过程中不可缺少的高级管理人员。公司秘书不仅是公司治理的守门人 ,而且在公司与其成员之间 ,公司内部各组织机构之间的关系协调中发挥着桥梁作用。我国公司中的秘书仍然囿于传统的观念 ,其地位和职责远未法律化 ,抑制了其在公司治理中应有的作用。因此 ,需要从立法的高度对公司秘书进行角色定位 ,使其成为公司的法定机关  相似文献   
12.
Legal context: The article reviews the commercial risk allocation clauses intypical open source licence terms and discusses their enforceabilityand implications. Key points: The enforceability of warranty disclaimers and limitation ofliability clauses in common open source licence terms is questionable,particularly in a cross-border context, and commercial licensorsshould take additional steps to protect themselves from down-streamrisks. Practical significance: Open source software presents a number of unusual commercialissues, because it is available free of charge and the providerstry to disclaim warranties and liabilities. End users and resellershave to adjust their own in- and out-licensing models to accommodatethis situation.  相似文献   
13.
14.
15.
Die Klagsanmerkung zwecks Ausnützung des gesetzlichen Vorzugspfandrechts (hier: der Eigentümergemeinschaft) setzt nach § 27 Abs 2 WEG 2002 voraus, dass sich die Klage und der Antrag auf Klagsanmerkung gegen einen Bekl richten, der zu diesem Zeitpunkt noch als Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Die bewilligte Grundbuchseintragung wirkt auf den Zeitpunkt des beim Grundbuch einlangenden bücherlichen Antrags/Grundbuchsgesuchs zurück. Deshalb schlie?t auch das zeitlich vor dem Klagsanmerkungsantrag eingebrachte, aber erst nach dessen Einlangen beim Grundbuchsgericht bewilligte Einverleibungsgesuch eines Dritten, WE im Grundbuch zu erwerben, die Klagsanmerkung gegen den Ver?u?erer aus. über den sp?ter eingebrachten Anmerkungsantrag darf vielmehr erst entschieden werden, wenn das Einverleibungsgesuch des WE-Erwerbers rechtskr?ftig bewilligt ist.  相似文献   
16.
§ 16 Abs 8 Satz 2 MRG idF des 3. W?G ist auch auf vor dem 1. 3. 1994 abgeschlossene Mietzinsvereinbarungen dergestalt anzuwenden, dass die in dieser Gesetzesstelle normierte Pr?klusivfrist am 1. 3. 1994 zu laufen beginnt und am 1. 3. 1997 endet. Aus der Anh?ngigkeit und dem Ergebnis eines Verfahrens nach §§ 18, 19 MRG kann keine Fristerstreckung oder -unterbrechung abgeleitet werden.  相似文献   
17.
Nutzt ein Wohnungseigentümer einen eigenm?chtig errichteten Teil seines WE-Objekts (hier: einen von seinem Rechtsvorg?nger ohne Baubewilligung gebauten Keller) ausschlie?lich, ohne dass diese R?umlichkeit in die Nutzwertfestsetzung einbezogen worden ist, handelt es sich zwar um einen allgemeinen Teil der WE-Liegenschaft. Die Erhaltungspflicht (hier: Behebung ernster [Feuchtigkeits-]Sch?den im Keller) trifft aber nicht die Eigentümergemeinschaft, sondern nach § 839 ABGB den ausschlie?lich nutzenden Wohnungseigentümer allein. Auch eine langj?hrige Duldung der ausschlie?lichen Kellerbenützung durch den Wohnungseigentümer vermag die Erhaltungspflicht dieses Raums nicht auf die Eigentümergemeinschaft zu verlagern. Diese Duldung vernichtet lediglich den Beseitigungsanspruch wegen eigenm?chtiger Inanspruchnahme allgemeiner Liegenschaftsteile.  相似文献   
18.
Keine ?nderung der wirtschaftlichen Einflussm?glichkeiten liegt vor, wenn es zu Anteilsübertragungen oder Umgründungen zwischen konzernverbundenen Gesellschaften kommt, aber sich bei jenen Personen nichts ?ndert, die auf der obersten Ebene den Einfluss ausüben. Derartige Handlungen innerhalb eines Konzernverbunds verwirklichen nicht den Tatbestand des § 12a Abs 3 MRG.  相似文献   
19.
20.
Der gekündigte WE-Verwalter ist verpflichtet, nach beendetem Verwaltungsverh?ltnis der Eigentümergemeinschaft die Original-Verwaltungsunterlagen auch für bereits abgeschlossene Abrechnungsperioden herauszugeben. Der Herausgabeanspruch ist – entgegen der E 5 Ob 115/05f: streitiger Rechtsweg – nach nunmehr gefestigter Rsp auf Grund schlüssiger Verweisung des § 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002 im wohnrechtlichen Au?erstreitverfahren geltend zu machen.  相似文献   
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