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201.
Nutzt ein Wohnungseigentümer einen eigenm?chtig errichteten Teil seines WE-Objekts (hier: einen von seinem Rechtsvorg?nger ohne Baubewilligung gebauten Keller) ausschlie?lich, ohne dass diese R?umlichkeit in die Nutzwertfestsetzung einbezogen worden ist, handelt es sich zwar um einen allgemeinen Teil der WE-Liegenschaft. Die Erhaltungspflicht (hier: Behebung ernster [Feuchtigkeits-]Sch?den im Keller) trifft aber nicht die Eigentümergemeinschaft, sondern nach § 839 ABGB den ausschlie?lich nutzenden Wohnungseigentümer allein. Auch eine langj?hrige Duldung der ausschlie?lichen Kellerbenützung durch den Wohnungseigentümer vermag die Erhaltungspflicht dieses Raums nicht auf die Eigentümergemeinschaft zu verlagern. Diese Duldung vernichtet lediglich den Beseitigungsanspruch wegen eigenm?chtiger Inanspruchnahme allgemeiner Liegenschaftsteile.  相似文献   
202.
Keine ?nderung der wirtschaftlichen Einflussm?glichkeiten liegt vor, wenn es zu Anteilsübertragungen oder Umgründungen zwischen konzernverbundenen Gesellschaften kommt, aber sich bei jenen Personen nichts ?ndert, die auf der obersten Ebene den Einfluss ausüben. Derartige Handlungen innerhalb eines Konzernverbunds verwirklichen nicht den Tatbestand des § 12a Abs 3 MRG.  相似文献   
203.
204.
Der gekündigte WE-Verwalter ist verpflichtet, nach beendetem Verwaltungsverh?ltnis der Eigentümergemeinschaft die Original-Verwaltungsunterlagen auch für bereits abgeschlossene Abrechnungsperioden herauszugeben. Der Herausgabeanspruch ist – entgegen der E 5 Ob 115/05f: streitiger Rechtsweg – nach nunmehr gefestigter Rsp auf Grund schlüssiger Verweisung des § 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002 im wohnrechtlichen Au?erstreitverfahren geltend zu machen.  相似文献   
205.
Zur Vermeidung der Verj?hrung des Wohnungsgebrauchsrechts (§ 521 ABGB) ist eine bestimmte hohe Qualit?t oder Intensit?t der Ausübung nicht erforderlich. Nur v?llige Zwecklosigkeit kann den weiteren Rechtsbestand einer pers?nlichen Dienstbarkeit vernichten. Es genügt, wenn der Berechtigte die Wohnr?ume im Rahmen seiner jeweiligen Bedürfnisse benützt. Dies ist im Rahmen einer Gesamtschau zu beurteilen. Dabei sind die von der Rsp zum Kündigungsgrund gem § 30 Abs 2 Z 6 MRG entwickelten Leitlinien nicht analog anzuwenden.  相似文献   
206.
Zwischen einem ver?u?erten Herrenmodegesch?ft und dem nachfolgenden Vertrieb von Mobiltelefonen besteht keine Unternehmensidentit?t.  相似文献   
207.
Der Verzicht des Berechtigten auf die Ausübung der Servitut wird wegen des bei der Aufgabe von Sachenrechten zu beachtenden Publizit?tsprinzips, das grunds?tzlich die Verbücherung erfordert, erst durch die Einverleibung ihrer L?schung im Grundbuch Dritten gegenüber wirksam.  相似文献   
208.
Die Anzeigefrist ist vom Tag der (beiderseitigen) Unterfertigung des Bestandvertrages des alle essentialia enthaltenen Bestandvertrages an zu rechnen und nicht erst ab dem Tag der Unterfertigung der Inventarliste, mag diese auch nach der Parteienvereinbarung einen integrierenden Vertragsbestandteil bilden. Mehrfacher Gebührenanfall (Gleichschriftengebühr) bei versp?teter Gebührenanzeige.  相似文献   
209.
Die wirtschaftlich unzutreffende Einsch?tzung des Gesch?ftsganges, mit der schon bei Abschluss des Vertrages gerechnet werden konnte, stellt keinen Grund für die vorzeitige Aufl?sung eines Bestandvertrages dar. Die bei Vertragsabschluss nicht voll absch?tzbaren Auswirkungen des Konkurrenzkampfes k?nnen nicht Anlass für die Vertragsaufl?sung sein. Es ist m?glich, dass zwar die Voraussetzungen für eine Zinsminderung, nicht jedoch die Voraussetzungen für eine vorzeitige Vertragsaufhebung vorliegen.  相似文献   
210.
现代文明是一种独特的文明模式,其历史渊源是欧洲传统文明。中国传统文明具有独特性,它采取的是政教合一的秩序实现模式,有自身的演进逻辑。中国传统文明与现代文明本是两个不相干的系统。从政治发展的角度看,中国现代化实质上是一场秩序模式革命,包括传统政治整合模式的解构和现代秩序模式的创建。与欧洲特别是英国“顺势现代化”模式相比,中国的现代化属于“逆势现代化”,其过程的复杂性和艰巨性主要在于,在现代化的启动初期,就必须在共同体的宏观层面展开对传统秩序模式的解构。  相似文献   
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