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91.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(7):447-449
Der OGH hat in jüngerer Zeit durch seinen 1. und seinen 7. Senat mehrfach ausgesprochen, die Unterhaltsbemessungsgrundlage
?ndere sich aufgrund eines im Schuldenregulierungsverfahren festgelegten Zahlungsplans; die danach zurückzuzahlenden Schulden
seien grunds?tzlich als au?ergew?hnliche Belastung abzugsf?hig, diene doch der Zahlungsplan gerade dazu, die Arbeitskraft
und Leistungsf?higkeit des Unterhaltspflichtigen nach dessen Erfüllung wieder herzustellen. Auch wenn die an dieser Rsp in
der Literatur geübte Kritik durchaus beachtenswert ist, bedarf es dennoch im vorliegenden Fall einer grunds?tzlichen Auseinandersetzung
mit der kritisierten Rsp des 1. und des 7. Senats nicht: Wie der Revisionsrekurs n?mlich selbst erkennt, sind Schulden, die
vor Konkurser?ffnung bei der Unterhaltsbemessung abzugsf?hig gewesen w?ren, auch nach Konkursaufhebung zu berücksichtigen. 相似文献
92.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(3):171-176
Die Geburt eines gesunden, wenn auch unerwünschten Kindes bedeutet keinen Schaden im Rechtssinne. Ein Arzt haftet daher nicht
für dessen Unterhalt sowie für Schmerzengeld wegen der Entbindung, wenn trotz Vasektomie eine Schwangerschaft eingetreten
ist und er vor diesem Risiko nicht gewarnt hat. 相似文献
93.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(9):260-261
Es besteht keine gesetzliche Grundlage für eine auf Schadenersatz gestützte Geldentsch?digung wegen Beeintr?chtigung des Gebrauchs
einer Wohnung. Die Gew?hrleistungsbestimmung des § 1096 ABGB setzt ein Bestandverh?ltnis voraus. 相似文献
94.
Rummel 《Juristische Bl?tter》2009,131(7):441-445
Mit der Vereinbarung zwischen Vor- und Nacherben, eine volle Nacherbschaft in eine solche auf den überrest zu verwandeln,
wird es dem Nacherben erm?glicht, durch Schenkungen die Nacherbschaft im Endergebnis zu beseitigen. Auf eine solche Vereinbarung
ist die Formvorschrift für den Erbschaftskauf (§ 1278 Abs 2 ABGB) entsprechend anzuwenden. 相似文献
95.
96.
Wolf-Dieter Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(10):307-308
Zur Ermittlung des der Gebührenbefreiung zugrunde zu legenden Nettoeinkommens, wenn der Miteigentümer behauptet, die Liegenschaft
gemietet zu haben. Der fehlenden Vergebührung der Vertragsurkunde ist im Rahmen der Beweiswürdigung Bedeutung beizumessen. 相似文献
97.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(11):330
Zwar ist nach stRsp auch für Teilungsklagen § 234 ZPO bedeutsam; für die Frage aber, ob im Teilungsprozess WE begründet werden
kann, ist der Schluss der mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz ma?geblich. Die (grundbücherlich bereits durchgeführte)
Ver?u?erung von Miteigentumsanteilen der (teilungs-)streitverfangenen Liegenschaft darf nicht dazu führen, im Verfahren die
Begründung von WE daran scheitern zu lassen, dass einem durch die grundbücherliche Anmerkung der Teilungsklage gewarnten Anteilserwerber
kein WE-Objekt zugewiesen werden kann. Zum prozessualen Verzicht eines Miteigentümers auf Zuweisung eines WE-Objekts. 相似文献
98.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(11):728-730
§ 35 WEG, dessen Zweck vornehmlich die Sicherung des Bestandes des Wohnungseigentums ist, steht einer Teilung des Miteigentums
durch Begründung weiteren Wohnungseigentums in einem "Mischhaus" nicht entgegen. Das bestehende Wohnungseigentum im Mischhaus
wird n?mlich nicht tangiert, kommt es auf dem Weg der "unechten" Teilungsklage doch nur zur Wohnungseigentumsbegründung am
noch bestehenden schlichten Miteigentum. Einer wirklichen und g?nzlichen Aufhebung der Gemeinschaft durch Zivilteilung nach
§ 830 ABGB bei gemischten Anlagen, also einer Aufhebung auch des bereits vorhandenen Wohnungseigentums, stünde § 35 Abs 2
WEG allerdings unzweifelhaft entgegen. 相似文献
99.
Renate Pletzer 《Juristische Bl?tter》2008,130(8):490-502
Vor kurzem hatte der OGH wieder einen Fall von "wrongful birth" zu entscheiden; den Eltern wurde der gesamte Unterhaltsaufwand
für ihr behindert geborenes Kind zugesprochen. Ausgehend von dieser Entscheidung behandelt der folgende Beitrag die Frage,
ob die Anerkennung eines Ersatzanspruches in diesem Umfang insbesondere mit Rücksicht auf den Schutzzweck des Behandlungsvertrages
geboten erscheint. Daneben wird auf die nach wie vor uneinheitliche Rsp des H?chstgerichts zu "wrongful birth" einerseits
und "wrongful conception" andererseits eingegangen. 相似文献
100.
Herbert Gartner 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(1):1-10
Die Pflicht zur gesetzeskonformen, ausgewogenen Interessenwahrung in Bautr?gervertr?gen wird bei der Gestaltung der vom Bautr?ger
verwendeten Vertragsformbl?tter oftmals verletzt. Konsumentenschutzorganisationen haben diese Praxis kritisiert und die Verwendung
gesetzeskonformer Klauseln verlangt. Trotz der vielfach gerechtfertigten Kritik darf die Forderung nach Konsumentenschutz
nicht dazu führen, dass es für den Bautr?ger unm?glich wird, die in der Natur des Bautr?gergesch?ftes liegenden grundlegenden
Gestaltungs- und Abwicklungskriterien im zul?ssigen Rahmen anzuwenden. 相似文献