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Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(9):588-590
Für die Haftung des Schuldners für seinen Erfüllungsgehilfen nach § 1313a ABGB kommt es – entsprechend dem Wortlaut des §
1313a ABGB – nur darauf an, dass sich der Schuldner zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten eines Dritten bedient, dagegen
nicht auf die konkrete Ausgestaltung des zwischen dem Schuldner und dem Dritten (Gehilfen) bestehenden Innenverh?ltnisses.
Die Eigenschaft als Erfüllungsgehilfe nach § 1313a ABGB h?ngt nicht davonab, ob der Gesch?ftsherr dem Gehilfen nach deren
Innenverh?ltnis Weisungen erteilen darf. Berechtigt der bei einem Unternehmer erworbene Schipass dessen Vertragspartner auch
zur Benützung der Aufstiegshilfen und Pisten anderer Unternehmer, so hat der Unternehmer, der Vertragspartner des Schil?ufers
wurde, der Pistensicherungspflicht im gesamten Schigebiet zu genügen; dieser hat daher für das Verschulden anderer Unternehmer,
deren er sich insofern in Erfüllung eigener Vertragspflichten bediente, gem § 1313a ABGB einzustehen. 相似文献
3.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(9):582-583
Eine rechtskr?ftige Entscheidung über eine Teilungsklage betreffend die im Miteigentum von Ehegatten stehende Liegenschaft,
auf der sich die Ehewohnung befindet, schlie?t eine Einbeziehung dieser Ehewohnung in ein anschlie?endes Aufteilungsverfahren
nach §§ 81 ff EheG nicht aus. 相似文献
4.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(3):194-196
Der erkennende Senat gelangt zu dem Ergebnis, dass die Bestimmung des § 53b Abs 2 Z 2 ASVG, die unbestritten den Regelungszweck
verfolgt, einen Anspruch des Dienstgebers auf Zuschuss nach Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung eines Dienstnehmers
durch Krankheit nur bei einer l?nger als zehn aufeinanderfolgende Tage dauernden Arbeitsunf?higkeit zu gew?hren, entgegen
der Ansicht der Bekl nicht (auch) bezweckt, die vom Gesetzgeber für die Zuschussgew?hrung aus diesem Anlass pro Dienstnehmer
und Arbeitsjahr ausdrücklich vorgesehene H?chstanspruchsdauer von sechs Wochen (42 Tage) im Ergebnis auf tats?chlich blo?
32 Tage je Krankheitsfall zu beschr?nken. 相似文献
5.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(8):516-518
Auch die Eingehung einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft des geschiedenen, unterhaltsberechtigten Ehegatten führt
zum Ruhen des Unterhaltsanspruchs. Dies muss umso mehr dann gelten, wenn die Parteien ausdrücklich vertraglich ein Ruhen der
Unterhaltspflicht bei Eingehen einer Lebensgemeinschaft vorgesehen haben. 相似文献
6.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(5):321-324
Vereinsinterne Ma?nahmen – hier der Ausschluss eines Fu?ballspielers von der Teilnahme an Pflichtspielen – k?nnen gem §§ 7
und 8 VerG erst nach Aussch?pfung des vereinsinternen Instanzenzuges oder nach Ablauf von sechs Monaten gerichtlich überprüft
werden. Das schlie?t es aber nicht aus, dass bei Drohen eines unwiederbringlichen Schadens durch einstweilige Verfügung der
(erst künftig einklagbare) Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit oder Unterlassung gesichert werden kann. Die gerichtliche
überprüfung von Vereinsbeschlüssen ist jedenfalls insoweit zul?ssig, als grundlegende Verfahrensregeln missachtet wurden oder
der Beschlussinhalt gesetz- oder sittenwidrig ist. 相似文献
7.
8.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(7):459-460
Der Grundsatz der Mündlichkeit der Verhandlung gilt insofern nicht, als er durch Sondernormen eingeschr?nkt ist. § 396 ZPO
ist eine solche Sondernorm. Neben einem Antrag auf F?llung eines Vers?umungsurteils gegen einen nicht erschienenen Kl?ger
bedarf es daher nicht auch noch des Vortrags des in der Klagebeantwortung erstatteten Vorbringens und der Wiederholung des
Antrags auf Klagsabweisung. 相似文献
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10.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2010,132(11):719-721