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21.
Für den pers?nlichen Anwendungsbereich des Assoziationsratsbeschlusses (ARB) Nr 3/80 ist es ohne Belang, ob der türkische Staatsangeh?rige als Wanderarbeitnehmer oder als Asylwerber nach ?sterreich eingereist ist. Haben Asylwerber aufgrund einer ihnen erteilten Arbeitserlaubnis Zugang zum ?sterr Arbeitsmarkt und damit zu den Systemen der sozialen Sicherheit gefunden, unterliegen sie dem Schutz des ARB Nr 3/80. Der Umstand, dass nur der Ehemann Arbeitnehmer ist, schlie?t den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld nicht aus. Das Kinderbetreuungsgeld geh?rt zu den Familienleistungen iSv Art 4 Abs 1 lit h des ARB Nr 3/80 und f?llt folglich in dessen sachlichen Geltungsbereich.  相似文献   
22.
Bindungswirkung einer rechtskr?ftigen Entscheidung ist dann gegeben, wenn der als Hauptfrage rechtskr?ftig entschiedene Anspruch eine Vorfrage für den Anspruch im zweiten Prozess bildet. Ma?gebend sind die rechtserzeugenden Tatsachen, die zur Individualisierung des herangezogenen Rechtsgrundes erforderlich sind. Wird im Vorprozess nur über einen Teil des zugrunde liegenden Hauptanspruchs entschieden, so erfasst die Rechtskraft nur diesen Anspruchsteil. Als Teil der Bindungswirkung ist die Pr?klusionswirkung anerkannt. Dementsprechend wird durch die Rechtskraft der Entscheidung auch das Vorbringen aller Tatsachen ausgeschlossen, die zur Begründung oder Widerlegung des entschiedenen Anspruchs rechtlich erforderlich waren und schon bei Schluss der mündlichen Verhandlung bestanden haben. Innerhalb desselben Anspruchs wird der Kl?ger somit mit allen Tatsachen pr?kludiert, auf die er den konkreten, geltend gemachten Anspruch noch h?tte stützen k?nnen. Für den Beklagten schlie?t die Pr?klusionswirkung die Geltendmachung bereits vorhandener Gestaltungsrechte und Gegenrechte aus.  相似文献   
23.
Die Verj?hrung wird durch die Erhebung der Klage nur unter der weiteren Voraussetzung unterbrochen, dass die Klage geh?rig fortgesetzt wird. Bei der Prüfung, ob ein l?ngeres Zuwarten mit der Fortsetzung der Verfolgung eines Anspruchs iSd § 1497 ABGB noch hingenommen werden kann oder eine ungew?hnliche Unt?tigkeit vorliegt, ist nicht nur auf die Dauer der Unt?tigkeit, sondern vor allem auf die Gründe Bedacht zu nehmen, die im Verh?ltnis zwischen den Parteien gelegen sein müssen. Ist dem Kl?ger nicht nur vorzuwerfen, eine ausstehende Prozesshandlung beim s?umigen Gericht nicht betrieben zu haben, sondern hat er durch Ersuchen und Stellungnahmen aktiv auf das Gericht eingewirkt, zuzuwarten und nicht von sich aus t?tig zu werden, so ist bei einem mehr als dreij?hrigen Verfahrensstillstand, der überdies nicht auf Betreiben des Kl?gers, sondern aufgrund amtswegiger T?tigkeit des Gerichts beendet wurde, jedenfalls von einer nicht geh?rigen Fortsetzung der Klage und daher von einer Verj?hrung des Anspruchs iSd § 1497 ABGB auszugehen.  相似文献   
24.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2011,133(5):320-321
Beim Anbot einer L?sungsbefugnis iSd § 410 ZPO handelt es sich materiell-rechtlich um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserkl?rung des Gl?ubigers, die mit ihrem Zugang an den Erkl?rungsempf?nger für den Gl?ubiger bindend wird. über das Bestehen oder Nichtbestehen der compensando eingewendeten Gegenforderung gegen eine alternative Erm?chtigung auf Bezahlung eines L?sungsbetrags bei einem unteilbaren Herausgabeanspruch kann nur dann inhaltlich entschieden werden, wenn die Gegenforderung den L?sungsbetrag zumindest erreicht. Ansonsten ist, weil die Aufrechnungsvoraussetzung der Gleichartigkeit fehlt, die Gegenforderung abzuweisen.  相似文献   
25.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(9):596-598
Nach stRsp hat der gerichtliche Vergleich zugleich den Charakter eines zivilrechtlichen Vertrags und einer Prozesshandlung. Er kann nicht resolutiv, wohl aber suspensiv bedingt abgeschlossen werden. Der rechtzeitig erhobeneWiderruf verhindert den Eintritt der prozessrechtlichen Wirkung des Vergleichs (und damit das Entstehen eines Exekutionstitels). Einer sp?ter abgegebenen Erkl?rung, den Widerruf zurückzuziehen und die Wirkungen des Vergleichs wiedereintreten zu lassen, kommt nur rechtsgesch?ftlicher Charakter zu, sie kann aber nicht mehr die durch den Widerruf beseitigte Wirksamkeit des Vergleichs wiederherstellen. Im Widerruf des Widerrufs eines gerichtlichen Vergleichs liegt auch materiellrechtlich nur ein Angebot auf neuerlichen Abschluss des Vergleichs, das fristgerecht angenommen werden müsste.  相似文献   
26.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(7):464-465
Ein Freispruch in einem Strafverfahren ist für die EV in einem Provisorialverfahren, mit der einem Vater w?hrend eines laufenden Scheidungsverfahrens der Kontakt mit seinem Kind verboten wurde, kein Aufhebungsgrund.  相似文献   
27.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(11):733-734
Die Er?ffnung des Schuldenregulierungsverfahrens über das Verm?gen des Unterhaltsschuldners führt nicht zur Unterbrechung eines Unterhaltsvorschussverfahrens.  相似文献   
28.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(9):586-587
Der Fruchtgenussberechtigte hat das ausschlie?liche Recht auf Ausübung der Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse, sodass der Eigentümer des belasteten Anteils von dessen Nutzung und Verwaltung ausgeschlossen ist. Dies gilt auch im Wohnungseigentumsrecht. Der Eigentümer einer mit einem Fruchtgenussrecht belasteten Eigentumswohnung hat daher kein Recht auf die Benutzung (und Verwaltung) des Wohnungseigentumsobjekts selbst. Er ist daher auch für eine Unterlassungsklage wegen unerlaubter Ver?nderungen der Sache durch den Fruchtnie?er nicht passiv legitimiert.  相似文献   
29.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(9):594-598
Haben die Vertragsparteien bei Begründung eines Baurechts die Bauzinsverpflichtung als Reallast verbüchert, so haftet der Bauberechtigte nach Ver?u?erung des Baurechts für rückst?ndigen Bauzins nur, soweit die Verpflichtung in der Zeit seiner Berechtigung entstanden ist.  相似文献   
30.
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